Ob Heizungsinstallateur oder Dachdeckerin, Bauplaner oder Bauingenieurin: Fachkräfte im Gebäudebereich sind gesucht. Die Branche lanciert nun zusammen mit Bildungsinstitutionen eine Bildungsoffensive. EnergieSchweiz, das Programm des Bundesamts für Energie (BFE) für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, unterstützt sie dabei. Weiterlesen
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Am 1. Januar 2022 sind einige Verordnungs- und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Energeiaplus gibt eine Übersicht.
Verordnungen
Die Revision der Energieverordnung (EnV) bringt rechtliche Präzisierungen zur Wasserkraft und zu den Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags. Und bei den Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) wurde die Abrechnung der Kosten für das Anlagen-Contracting vereinfacht.
Die Änderungen an der Energieeffizienzverordnung (EnEV) bringen Anpassungen an EU-Verordnungen, sowie Korrekturen und Präzisierungen in den Anhängen der Verordnung.
Mit der Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) wird der Grundbeitrag der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und der Leistungsbeitrag für Anlagen ab 10 kW gesenkt. Neu wird der Referenz-Marktpreis für Biomasse, Kleinwasserkraft und Windenergie auf Basis des monatlichen Durchschnitts berechnet. Anpassungen gibt es ausserdem bei der Förderung der Kleinwasserkraft, bei den energetischen Mindestanforderungen für Kehrrichtverbrennungsanlagen und bei der Dokumentation von Holzkraftwerken.
Bei der Revision der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und der Revision der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) geht es um Anpassungen an das EU-Recht.
Die Änderungen der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) sind die Konsequenz aus der Feststellung des Bundesgerichtsurteils vom 6. Februar 2020. Die Aufgaben des UVEK, welche dem Gesetz widersprechen, wurden gestrichen.
Dank der neuen Version der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) können Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW einfacher registriert werden. Anlagen, die weniger als 2 kW Leistung haben, können weiterhin nicht registriert werden.
Detaillierte Informationen zu diesem Revisionspaket finden Sie in der Medienmitteilung vom 24. November 2021.
Die revidierte CO2-Verordnung betrifft die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Ebenfalls von der Revision betroffen sind Autoimporteure: Wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen, müssen sie neu auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge in ihrer Flotte Sanktionen zahlen. Mehr Informationen dazu gibt es in der Medienmitteilung vom 24. November 2021.
Gesetze
Mit dem revidierten Kernenergiehaftpflichtgesetz und der revidierten Kernenergiehaftpflichtverordnung setzt die Schweiz die revidierten Kernenergiehaftpflichtübereinkommen von Paris und Brüssel in ihrer Gesetzgebung um. Dies bringt unter anderem eine internationale Harmonisierung der Opferentschädigung im Falle eines schweren Nuklearunfalls. Eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen finden Sie in der Medienmitteilung vom 25. August 2021.
Ausblick
Der Bundesrat wird voraussichtlich im Juli 2022 ein weiteres Revisionspaket in Kraft setzen. Dieses beinhaltet die Revisionen der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und der Raumplanungsverordnung (RPV). Die Vernehmlassung dazu wird am 25. Januar 2022 abgeschlossen. Ausführliche Informationen zu diesen Revisionen gibt es in der Medienmitteilung vom 11. Oktober 2021.
Lisa Brombach, Medien & Politik, BFE
2013 startete Markus Bleuer als Geräte- und Beleuchtungsspezialist beim BFE. Damals waren gerade die Glühlampen aus den Verkaufsregalen verschwunden, LED spielten eine noch untergeordnete Rolle und die Effizienzvorschriften für Geräte und Beleuchtung waren in nur gerade 14 Anhängen in der Energieverordnung (heute sind es über 30) geregelt. Nach acht Jahren verlässt der studierte Elektroingenieur das BFE und schaut mit energeiaplus auf die intensive und abwechslungsreiche Zeit zurück. Weiterlesen
2021 treten verschiedene Verordnungsänderungen im Energiebereich in Kraft. Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Revisionen erstellt. Weiterlesen
Il 10 ottobre scorso si è svolta a Wimmis l’annuale assemblea generale dell’associazione Swiss Small Hydro di cui fanno parte i produttori di energia proveniente dalle piccole centrali idroelettriche. Durante la seduta è stato eletto quale nuovo presidente Benjamin Roduit, consigliere nazionale, che ha preso le redini dell’associazione subentrando a Jakob Büchler. Weiterlesen
Die diesjährige Herbstsession ging letzten Freitag zu Ende. Ein Meilenstein wurde bei der Totalrevision des CO2-Gesetzes erreicht: Die Vorlage wurde bereinigt und in der Schlussabstimmung angenommen. Dies und die weiteren energiepolitischen Geschäfte der Herbstsession haben wir für Sie zusammengefasst. Weiterlesen
Die nächsten drei Wochen stehen im Zeichen der Schweizer Politik: Vom 7. bis zum 25. September 2020 tagen Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Rahmen der diesjährigen Herbstsession wieder im Bundeshaus. Wir fassen die energiepolitischen Geschäfte zusammen. Weiterlesen
Fast einen Monat pro Jahr ist Giuseppe Biino im Atomkraftwerk Beznau. Manchmal einen halben Tag, manchmal ein paar Tage hintereinander. Biino kontrolliert im Auftrag des Bundes, dass kein Kernmaterial missbräuchlich verwendet wird. Mit Corona sind diese Inspektionen noch etwas aufwändiger geworden. Weiterlesen
Wie das E-Auto Anschluss findet – auch im Mehrfamilienhaus
Wer ein E-Auto fährt, lädt es dort auf, wo es über längere Zeit steht. Das ist in der Regel daheim oder allenfalls noch am Arbeitsplatz. Denn Strom tanken ist nicht gleich Benzin in den Tank füllen. Je nach Leistung der «Stromtankstelle» braucht das Aufladen Zeit, langsames Aufladen ist zudem schonender für die Batterie. Weiterlesen
Die Schweiz wird die europäischen Herkunftsnachweise auch in Zukunft anerkennen
Seit Ende 2018 ist in der EU die Neufassung der Erneuerbaren-Richtlinie in Kraft. Diese muss von den EU-Mitgliedstaaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wie beispielweise Norwegen bis Mitte 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Darin enthalten ist im Strombereich die Nichtanerkennung von Herkunftsnachweisen (HKN) aus Drittstaaten ohne Abkommen mit der EU. Ohne Stromabkommen kann die Schweiz daher ab Mitte 2021 keine HKN mehr ins europäische Ausland exportieren. Weiterlesen
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