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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

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Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

Die Versorgungssicherheit mit Strom prägt derzeit die öffentliche Diskussion und ist auch Thema am 4. Stadtwerkekongress am 1. April 2022 in Aarau. Wie sieht die Situation aus Sicht des Bundes aus? Antworten von Benoît Revaz, Direktor des Bundesamts für Energie. Weiterlesen

2021 ist der Schweizer Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr um 4.3% oder rund 2.4 Terawattstunden (TWh) gestiegen. Im gleichen Zeitraum hat die inländische Stromproduktion um 8.2% oder rund 5.7 TWh abgenommen. Das zeigen erste Schätzungen des Bundesamts für Energie (BFE). Weiterlesen

Das Bundesamt für Energie (BFE) wird immer wieder gefragt, ob man Photovoltaik-Anlagen nicht besser in den Bergen über dem Nebelmeer bauen sollte. Eine Frage, die gerade in diesem grautrüben Januar 2022 natürlich sehr berechtigt ist. Energeiaplus hat bei den Solarexpertinnen und -experten des BFE nachgefragt. Weiterlesen

Heute veröffentlicht das Bundesamt für Energie den technischen Bericht zu den Energieperspektiven 2050+ und die Stellungnahmen der Begleitgruppe. Frau Dr. Almut Kirchner, Direktor und Partner bei Prognos, strategische Leitung Energieperspektiven, hat für Energeiaplus zu diesem Anlass eine Einordnung der Energieperspektiven 2050+ verfasst.

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Wie steht es um die künftige Energieversorgung und die Versorgungssicherheit, wenn die Schweiz bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen will? Die Energieperspektiven 2050+, die im November 2020 publiziert wurden, geben Antworten darauf. Ein wichtiges Thema dabei ist zum Beispiel die Stromversorgung der Schweiz im Winterhalbjahr. Weiterlesen

Amphibienweiher, Bibertreppe oder Bachbettverbreiterung sind Beispiele, wie Gebiete rund um Kraftwerke ökologisch aufgewertet werden können. Finanziert werden diese Massnahmen von jenen Stromkundinnen, die sich für Ökostrom aus einem naturemade star zertifizierten Kraftwerk entscheiden. Eine interaktive Karte zeigt, wo die Kraftwerkbetreiber in den letzten Jahren solche Aufwertungsprojekte realisiert haben. Weiterlesen

Das Kleinwasserkraftwerk in Grenchen erhält erneut eine Auszeichnung: Nach dem Innovationspreis der Stadt Grenchen 2016 hat es nun auch noch den Solothurner Heimatschutzpreis «Tun und Wirken» gewonnen. Der Preis wird am 2. Oktober 2021 verliehen. Weiterlesen

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts beruht die Energieversorgung der Schweiz hauptsächlich auf fossilen Energien. Um 1850 wurde die Kohle zum zentralen Energieträger der Industriegesellschaft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Kohle dann durch das Erdöl abgelöst. Weiterlesen

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Was bieten die Energieversorger ihren Kundinnen und Kunden als Standardstrom an? Auf der interaktiven Karte sieht man auf einen Klick, aus welchen Quellen der Strom in der jeweiligen Ortschaft kommt. Die Karte Stromlandschaft Schweiz gibt es seit 2017. Nun wurde sie angepasst. Neu kommen nur noch Energieversorger in den grünen Bereich, die ein Standardprodukt mit einem massgeblichen Anteil an neuen erneuerbaren Energien wie Solar-, Wind- oder Energie aus Biomasse anbieten.

Die Karte zeigt einen farbigen Flickenteppich. Grün sind Gebiete, wo der Anteil erneuerbarer Energie im Standard-Angebot bereits hoch ist. Orte, die gelb, orange oder rot eingefärbt sind, haben noch Entwicklungspotenzial. Wer die Postleitzahl eingibt, erfährt, wie der betreffende Ort steht. Gibt es mehr als einen Stromversorger im Postleitzahl-Gebiet, dann wird die Farbe durch den Mittelwert der Bewertung bestimmt.

Die Angaben werden von Pronovo für die Stromkennzeichnung erhoben und sind auf der Seite Stromkennzeichnung ersichtlich. Allerdings: Nicht für alle Ortschaften liegen Angaben vor, diese Gebiete sind grau gefärbt auf der Stromlandschafts-Karte.

Grün ist zum Beispiel jener Berner Ort (Fraubrunnen), in der die Verbraucherinnen und Verbraucher im Standard-Angebot folgenden Mix erhalten: 90% Wasser, 10% Solar. Eine rote Bewertung erhält wiederum jene Aargauer Ortschaft (Rothrist), wo das Standard-Angebot 80% Kernenergie und 20% Biomasse enthält.

Klickt man sich durch mehrere Gemeinden, stellt man fest: Viele Energieversorgungsunternehmen (EVU) bieten bereits heute als Standard erneuerbaren Strom an. Grösstenteils ist das Wasserkraft. Wasserkraft ist die wichtigste einheimische Energiequelle.

2019 stammte der Strom aus Schweizer Steckdosen zu rund 75% (2018: 74%) aus erneuerbaren Energien: Zu 66% aus Grosswasserkraft und zu rund 8.4% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. Die Zahlen für 2020 werden im September veröffentlicht.

Hinter der interaktiven Karte steckt der Stromvergleichsdienst MyNewEnergy, der von EnergieSchweiz unterstützt wird. Berücksichtigt werden bei der Bewertung aber nicht nur die Stromherkunft sondern auch noch andere Einflüsse. Zum Beispiel die Umweltbelastung bei der Erstellung und dem Betrieb der Kraftwerke. Mit der Zertifizierung naturemade star oder gleichwertig werden strengere Kriterien verlangt was dazu führt, dass dieser Strom besser bewertet wird.

Auch das Alter der Anlagen fliesst in die Bewertung ein. Das Alter der Anlagen spielt eine Rolle da bei neuen Konzessionen strengere Restwassermengen gemäss Gewässerschutzgesetz gelten und diese somit eine geringere Umweltbelastung aufweisen. Es hat also nicht mit der Effizienz von neueren Generatoren oder Turbinen zu tun.

 

Marc Cavigelli ist Fachspezialist Industrie und Dienstleistungen im BFE.

Marc Cavigelli, Fachspezialist Industrie und Dienstleistungen beim Bundesamt für Energie (BFE) hat das Projekt begleitet. Energeiaplus wollte von ihm wissen, warum EnergieSchweiz dieses Projekt unterstützt.

Das Ziel von EnergieSchweiz ist unter anderen die Information und Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Das Projekt ist ein gutes Beispiel, wie Private aber auch die öffentliche Hand sich mit dem Thema Stromherkunft beschäftigen können und bewusste Kaufentscheide für eine bestimmte Stromqualität treffen können.

Die Karte zeigt das Standardstrom-Angebot (Default) des jeweiligen Ortes an. Was will man mit dieser Information erreichen?

In erster Linie soll die Darstellung die privaten StromkundInnen, informieren, welche ökologische Stromqualität sie im Default-Fall von ihrem Energieversorgungsunternehmen beziehen. Sind sie damit nicht zufrieden, können sie bei ihrem Stromlieferanten eine höherwertige Qualität bestellen oder auch Zertifikate bei beliebigen Anbietern bestellen. Die Seite www.myNewEnergy.ch zeigt die entsprechenden Angebote.

Die Karte wird auch von den Stromanbietern beachtet und gibt einen Anreiz, den Anteil erneuerbaren Stroms im Standardmix zu erhöhen.

Können solche Informationen den Zubau fördern?

Derzeit wird mehr erneuerbarer Strom produziert als die Kunden bewusst einkaufen. Wenn die bewusste Nachfrage steigt und es weitere Verbesserungen beim Standardstrom gibt, führt das schliesslich zu einem Zubau von erneuerbarer Energie.

Welche Erfahrungen gibt es diesbezüglich?

Im Jahr 2019 wählten mehr als ein Drittel der Haushalte bewusst ein Stromprodukt aus erneuerbaren Energien. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 10% im Vergleich zu 2018. Natürlich haben viele andere Faktoren dieses gute Resultat beeinflusst. Immer mehr Leute verstehen, dass Strom nicht einfach aus der Steckdose kommt, sondern produziert werden muss, und möchten, dass das nachhaltig geschieht.

Es gibt Ortschaften, die im Standard-Angebot bereits 100 Prozent erneuerbare Energie haben, aber dennoch keine grüne Bewertung bekommen. Wie erklärt sich das?

Diese Gemeinden werden mit Wasserkraft versorgt. Je nach Alter der Konzession und Art der Zertifizierung (zum Beispiel naturemade star) unterscheiden sich die Produkte bezüglich der Ökologie. Bei den alten Konzessionen werden noch tiefere Restwassermengen akzeptiert, was zu einer tieferen Bewertung führt.

Als Grundlage für die Bewertung wurden die Ziele der Energiestrategie 2050 genommen. Dort wird ein Zubau von neuen erneuerbaren Energien, also Photovoltaik, Wind und Biomasse, gefordert. Der Zubau fliesst ebenfalls in die Bewertung ein.

Es gibt Ortschaften, wo KEV als Quelle angegeben ist. Wofür steht die Angabe KEV hier?

KEV steht für Kostendeckende Einspeisevergütung und in diesem Zusammenhang wird damit der geförderte Strom gekennzeichnet. Dieser muss gemäss der Stromkennzeichnung separat ausgewiesen werden.

Die Karte Stromlandschaft Schweiz gibt es schon länger. Nun wurde die Bewertung angepasst. Für eine grüne Bewertung braucht es neu mehr Engagement bei den neuen erneuerbaren Energien. Lässt sich daraus schliessen, dass in den letzten Jahren immer mehr Energieversorger im Standard-Angebot auch erneuerbare Energien haben?

Die Standardprodukte der Stromlieferanten haben sich mehr und mehr angeglichen. Um eine besser Differenzierung zu erreichen, wurden die Kriterien verschärft. Die Kriterien wurden jeweils in einem breit abgestützten Soundingboard diskutiert. Dort sind jeweils die wichtigsten Stakeholder aus Wissenschaft, EVU, NGO und Behörden vertreten.

Text und Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie