Die Steigerung der Energieeffizienz und die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien sind zentrale Pfeiler für die Energiestrategie 2050 und damit auch für Vorbild Energie und Klima. Grund genug, um mit Cornelia Brandes und Thomas Weisskopf über die Initiative und über vergangene sowie zukünftige Entwicklungen im Energie- und Klimabereich zu reden. Als Fachpersonen standen sie der Initiative Vorbild Energie und Klima mit Rat und Tat zur Seite bei der Programmentwicklung, der Zielsetzung und der Massnahmenplanung.
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Rettungsschirm und Gletscher-Gegenvorschlag: Energie-Hauptthemen der Sommersession 2022
Der Ausbau bei den erneuerbaren Energien, die Versorgungssicherheit und der Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative waren die grossen Energie-Themen der Sommersession der eidgenössischen Räte, die am 17. Juni zu Ende ging. Energeiaplus fasst die wichtigsten Entscheide zusammen. Weiterlesen
Radioaktive Abfälle: Von bekannten Ungewissheiten zu gefestigtem Wissen
Weshalb werden nicht schon heute alle Details eines geologischen Tiefenlagers zur Entsorgung radioaktiver Abfälle möglichst genau festgelegt? Die Antwort ist einfach: Es soll kein Projekt realisiert werden, das in einigen Jahrzehnten auf veralteten Technologien basiert. Weiterlesen
BFE-Umfrage: Mehrheit fordert raschere Bewilligungsverfahren und rechnet mit grossen Veränderungen im Schweizer Strommarkt
222 oder rund 11% der über 2’000 Fach-Besucherinnen und Besucher der Messe Powertage 2022 haben Mitte Mai an der Umfrage am Stand des Bundesamts für Energie (BFE) mitgemacht. Unter dem Motto Formula 2050 fragte das BFE, wie die Erfolgsformel für den Strommarkt im Jahr 2050 aussehen soll. Die Ergebnisse der Umfrage sind teils überraschend: So erwarten die Teilnehmenden grosse Veränderungen in der Struktur der Schweizer Stromwirtschaft oder setzen auch im Jahr 2050 noch auf die inländische Kernenergieproduktion. Zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit fordert die Mehrheit zudem viel raschere Bewilligungsverfahren für sämtliche Energieinfrastrukturen, sowie mehr Kompromissbereitschaft in der Bevölkerung und Politik. Weiterlesen
Überbauung in Urdorf: Wohnen ohne Energiekosten dank Sonne, Wind und Erdwärme
Steigende Strom- oder Heizkosten: Das muss die Mieterinnen und Mieter der neuen Überbauung in Urdorf ZH nicht kümmern. Strom und Wärme für die 39 Wohnungen kommen von der Sonne, vom Wind und aus dem Boden. Realisiert hat das Projekt die Stiftung Umwelt Arena Schweiz. Sie will damit zeigen: In Zukunft können wir alle CO2-neutral und energieeffizient wohnen. Weiterlesen
Ein typisches 70er-Jahre Haus: Fit gemacht für eine emissionsfreie Zukunft
E-Fahrzeuge und –maschinen – Sieben innovative Projekte gefördert
Anwendungen, bei denen bisher keine gleichwertigen elektrischen Lösungen zur Verfügung stehen, will die Ausschreibung «Markterprobung von innovativen Elektrofahrzeugen und –maschinen» fördern. Im Rahmen seines Pilot- und Demonstrationsprogramms hat das Bundesamt für Energie (BFE) diese Ausschreibung durchgeführt. Sieben Projekte haben nun den Zuschlag bekommen. Weiterlesen
Storymap zur Transformation des Energiesystems in Gemeinden und Kantonen
Wie entwickelt sich die Transformation des Energiesystems in der Schweiz im Detail und wo ist die Dynamik besonders hoch? Digitale Technologien liefern Antworten dazu und können die Transformation mit umfangreichen Datenanalysen und Webtools unterstützen. So gibt beispielsweise der Energiereporter Einblick zum Stand der Dinge in 2148 Schweizer Gemeinden. Die Datenaufbereitung dafür ist anspruchsvoll, da sehr unterschiedliche Datenquellen zusammenkommen. Weiterlesen
Powertage im Zeichen der persönlichen Begegnung
Der wichtigste Treffpunkt der Schweizer Stromwirtschaft erwartet die Fachbesuchenden mit einem Fachforum, Produktneuheiten und innovativen Dienstleistungen. Die Powertage finden vom 17. bis 19. Mai 2022 in der Messe Zürich statt und stehen ganz im Zeichen lang ersehnter persönlicher Begegnungen und des Austausches. Weiterlesen
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Was die hohen Strompreise für das Einspeisevergütungssystem bedeuten
Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.
Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.
In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.
Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.
Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?
Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.
Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.
Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.
Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.
Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.
Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie
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