Die Schweiz wird die europäischen Herkunftsnachweise auch in Zukunft anerkennen
Seit Ende 2018 ist in der EU die Neufassung der Erneuerbaren-Richtlinie in Kraft. Diese muss von den EU-Mitgliedstaaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wie beispielweise Norwegen bis Mitte 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Darin enthalten ist im Strombereich die Nichtanerkennung von Herkunftsnachweisen (HKN) aus Drittstaaten ohne Abkommen mit der EU. Ohne Stromabkommen kann die Schweiz daher ab Mitte 2021 keine HKN mehr ins europäische Ausland exportieren. In der Strombranche wurde deshalb die Frage diskutiert, ob die Schweiz in Zukunft europäische HKN auch nicht mehr anerkennen soll. Heute werden für rund 16 TWh HKN aus der EU und vor allem auch aus Norwegen importiert. Diese machen rund einen Viertel der für die Stromkennzeichnung in der Schweiz eingesetzten HKN aus.
Das BFE hat im Mai entschieden, die Anerkennung der europäischen HKN weiterzuführen. Mit einer Streichung der Anerkennung der europäischen HKN hätte der inländische HKN-Markt zwar gestützt werden können. Falls aber mittelfristig nicht mehr genügend inländische HKN zur Verfügung gestanden hätten, wäre der HKN-Preis womöglich unkontrollierbar angestiegen. Zudem wäre die Wahlfreiheit vor allem für Grossverbraucher sehr stark eingeschränkt worden. Heute können diese Strom aus fossilen Kraftwerken der EU mit so genannten Ersatznachweisen importieren.
In einer durch das BFE durchgeführten Umfrage bei den Kraftwerkbetreibern und energieintensiven Industrien (Grossverbraucher) haben sich die Teilnehmenden klar für ein Stromabkommen mit der EU ausgesprochen. Auch das BFE ist der Ansicht, dass mit einem Stromabkommen die gegenseitige Anerkennung der HKN wiederhergestellt werden soll. Mit der geplanten Einführung eines «green default» in der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG), durch welchen die Stromlieferanten verpflichtet werden, für die Grundversorgung ausschliesslich inländische HKN für erneuerbaren Strom einzusetzen, kann der inländische Markt für erneuerbare HKN gestärkt werden, ohne den Prozess der Stromverhandlungen mit der EU negativ zu beeinflussen.
Lukas Gutzwiller, Fachspezialist Energieversorgung und Monitoring
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