Auf die Plätze, fertig, los
An allen drei Regionalkonferenzen (RK) hat die Nagra ihre Vorschläge für die Platzierung der Anlagen für geologische Tiefenlager an der Oberfläche vorgestellt. Insgesamt handelt es sich um zehn verschiedene Varianten. Zuvor hatten die Mitglieder der RK diskutiert und beschlossen, mit welchen Instrumenten sie die Vorschläge der Nagra bewerten wollen. Ebenfalls wurden die Abklärungen der möglichen Sichtbarkeit der Anlagen mit Interesse zur Kenntnis genommen.
Den Vorgaben des Sachplans geologische Tiefenlager entsprechend, hat die Nagra die Konkretisierungen der Anlagen der notwendigen Infrastruktur an der Erdoberfläche vorgenommen. Sie schlägt dazu mehrere Varianten zur Diskussion vor. Zu diesen Oberflächeninfrastrukturen (OFI) gehören die Haupt- und die Nebenzugänge zum Tiefenlager und weitere Anlageteile mit ihren jeweiligen Funktionen. Sie müssen soweit geplant werden, wie es die gesetzlichen Vorgaben für die Rahmenbewilligung eines Tiefenlagers verlangen. Für einige überraschend war, dass die Nagra in der Standortregion Zürich Nordost einen Vorschlag machte, der eine Verschiebung des Hauptzugangs (Oberflächenanlage OFA) vorsehen würde. Die Lage der OFA sind im Bericht zu den Ergebnissen von Etappe 2 als so genannte Zwischenergebnisse nur ungefähr festgelegt worden, deshalb sind solche Verschiebungen um einige hundert Meter möglich. Denn ein Ziel von Etappe 3 ist gemäss Bundesrat, die Ausgestaltung der OFI dahingehend zu optimieren, dass die Ziele der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erreicht werden können.
Durch die Abstimmungen an den drei Vollversammlungen ist nun auch klar, dass alle RK mit dem gleichen Bewertungsinstrument arbeiten werden. Damit wurde der Startpunkt zur anspruchsvollen raumplanerischen Abwägung der OFI-Vorschläge gesetzt. Regional unterschiedlich nehmen die RK die Gewichtungen der Kriterien vor. An den Versammlungen zu diskutieren gaben Aspekte des Gewässerschutzes, der Sicherheit oder der Integration in die Landschaft. Gerade für den letzten Aspekt ist es hilfreich, wenn man weiss, von wo man möglicherweise auf einen Anlageteil sehen könnte. Dazu nahm die GIS-Fachstelle des BFE eine aufwändige Analyse vor. Sie hat dabei für alle Vorschläge der OFI-Flächen die maximal mögliche Höhe eines Anlageteils definiert. Zum Beispiel wird der Schachtkopf für Betrieb und Lüftung mit zirka 30 Metern geplant. Anschliessend wurde anhand eines 3D-Modells berechnet, von wo man auf diese theoretischen Gebäude Sichtkontakt haben könnte. «Es gab einige überraschende Ergebnisse», so Nico Rohrbach vom BFE, der die Sichtbarkeitsanalyse technisch umsetzte, «dies auch deshalb, weil wir mit allen maximal möglichen Ausprägungen arbeiteten. Man muss dies gleichzeitig aber relativieren, weil die OFI später nie in dieser Dimension realisiert werden wird».
Clemens Bolli, Fachspezialist regionale Partizipation
Hinweis: Auf den folgenden Karten ist die theoretische Sichtbarkeit aufgezeigt, ohne Berücksichtigung der Distanz.
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