Aktuell befindet sich die Revision des Wasserrechtsgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Hauptthema ist dabei die Neuregelung des Wasserzinsmaximums. Die aktuelle Regelung ist bis Ende 2019 befristet, das heisst, für die Zeit ab 2020 muss eine Folgeregelung gefunden werden. In seiner Botschaft vom 23. Mai 2018 hat der Bundesrat vorgeschlagen, die aktuelle Regelung um fünf Jahre bis Ende 2024 zu verlängern – dies vor dem Hintergrund der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse. Langfristig besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wollte die UREK-N erfahren, wie sich ein flexibles Modell auf die Einnahmen und Ausgaben der betroffenen Gemeinwesen und Kraftwerksgesellschaften auswirken würde.
In einem Kurzbericht zeigt das BFE auf, wie die verschiedenen Eckwerte eines solchen Modells ausschauen könnten und wie sich die Geldflüsse verändert hätten, wenn das Modell in den letzten zehn Jahren bereits angewandt worden wäre. Es zeigt sich, dass über den gesamten Zeitraum gesehen die Einnahmen und Ausgaben etwa gleichgeblieben wären. Die Gemeinwesen hätten im Jahr 2008 deutlich höhere Wasserzinseinnahmen gehabt, 2016 jedoch nur die Hälfte der heutigen Wasserzinsen erhalten. Dieser Mechanismus ist beabsichtigt, da die Betreiber in Tiefpreisphasen entlastet werden sollen, in Hochpreisphasen jedoch den höheren Wert der Ressource Wasserkraft abgelten sollen. Für die Gemeinwesen würde das bedeuten, dass sie nicht mehr mit jährlich konstanten Geldflüssen rechnen könnten, sondern in Jahren mit gut sprudelnden Wasserzinseinnahmen Vorsorge für allfällig schlechtere Jahre treffen müssten. Insgesamt wäre ein flexibles Wasserzinsmaximum für beide Seiten vorteilhaft, es würde die wiederkehrenden Diskussionen um die Höhe des Wasserzinsmaximums unnötig machen und sollte mit der geeigneten Ausgestaltung zu einer fairen und nachhaltigen Lösung für beide Seiten führen.
Christian Dupraz, Leiter Wasserkraft, BFE
Eckwerte flexibles Wasserzinsmaximum-d
Eckwerte flexibles Wasserzinsmaximum-f
Die Wasserzinsregulierung wurde seinerzeit eingeführt, um die Nicht-Wasserkantone vor einer Ausbeutung durch die Wasserkantone zu schützen. Der Wettbewerb soll jetzt diese Aufgabe übernehmen (tut es auch, wie die Wasserkraftwerke schmerzlich zu spüren bekommen) – also gibt es keinen Grund mehr für die Wasserzinsregulierung auf Bundesebene. Abschaffen. Die Kantone werden dann bald merken, dass sie nur aus ihren Wasser rausholen können, was der Markt hergibt. Wollen sie mehr, haben sie auf Dauer gar nichts mehr. Der Wasserzins ist ökonomisch eine Rente.
Es ist unverständlich, dass aus populistischen Opportunitäten ein nach wie vor inadäquates Modell vorgeschlagen wird.