Dank dem neuen Energiegesetz (EnG) können Betreiber und Eigentümer von unrentablen Grosswasserkraftwerken in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie beantragen. Dies für produzierten Strom, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen. Die Marktprämie beträgt pro Kraftwerk maximal 1 Rappen pro kWh. Heute läuft die Frist zur Einreichung von Gesuchen für die Marktprämie ab.
Bis heute, 31. Mai 2018, 15:00 Uhr, sind 21 Gesuche beim BFE eingegangen. Zusammen beantragen sie rund 105 Millionen Franken an Marktprämien. In den nächsten Tagen werden noch weitere Gesuche folgen, massgebend ist der Poststempel. Das BFE rechnet damit, dass die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr vollständig ausgeschöpft oder sogar übertroffen werden. Finanziert wird die Marktprämie über einen Anteil von 0,2 Rappen pro kWh am Netzzuschlag. Es stehen damit jährlich rund 110 Millionen Franken für die Marktprämie zur Verfügung. Falls die nachgefragte Fördersumme die zur Verfügung stehenden Mittel übertrifft, ist vorgesehen, die Ansprüche aller Berechtigten linear zu kürzen.
Das BFE wird nun, zusammen mit der für die Marktprämie mandatierten Vollzugsstelle AF-Consult Switzerland, die eingegangenen Gesuche im Detail auf deren Rechtmässigkeit überprüfen. Hierzu gilt es jahrzehntealte Konzessionen zu durchforsten, technische Parameter von Kraftwerksanlagen zu plausibilisieren, Geschäftsberichte von Partnerwerken zu durchleuchten und Preisformeln in Energiebezugsverträgen zu analysieren. Voraussichtlich Ende September wird das BFE allen Gesuchstellern gleichzeitig ihren Anspruch auf Marktprämie per anfechtbarer Verfügung mitteilen.
Das BFE bezahlt die Marktprämie jeweils rückwirkend aus. Das bedeutet, dass sich die bis heute einzureichenden Gesuche auf das vergangene Geschäftsjahr 2017 beziehen. Bei der Berechnung des Anspruchs auf Marktprämie fliessen verschiedene Parameter mit ein. Darunter beispielsweise die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise Spot Day-Ahead für die Preiszone Schweiz im Jahr 2017 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.
Weitere Informationen zur Marktprämie sind hier verfügbar.
Christian Bühlmann, Stv. Leiter Energieversorgung und Monitoring im BFE
Es gibt in der Energiewirtschaft nichts volatileres als die Strombörsen. Und genau da gebärt man „von Amtes wegen“ eine Prämie, die man für die Geschäftstätigkeit mittels verschiedener Preissignale (Kennwerte) beantragt. Der Punkt ist, dass damit nicht wirklich die Marktsituation eines bestimmten Auftrags spezifisch geprüft wird..Das lädt regelrecht ein, seitens der Marktpartner die Rahmenbedingungen so auzulegen, dass die BFE-Prämie sein muss. Ich nenne das hier mal den „landwirtschaftliche Direktauszahlungs-Effekt“.
Aus systemischer Sicht ist das so ziemlich das ungeeignetste Mittel um einen hochdynamischen Preiseffekt abzufedern.
Diese ‚Lösung‘ lädt quasi ein, die Verträge zu lasten des Staates von vornherein so auszulegen, so dass die Subvention von den Marktpartnern vorweggenommen wird. Börsen haben schon immer pur opportunistisch funktioniert, und schon lange macht niemand mehr Energiegeschäfte ohne Risk-Management. Zu jedem physischen Liefervertrag gehören untrennbar auch derivative Produkte. Wie behandelt dies das Bundesamt respektive die damit beauftragte private, gewinnorientierte Firma? Verluste auf der einen Seite sollen von den Derivaten abgesichert werden. In logischer Folge müsste eigentlich das Geschäftsergebnis der Energiewirtschaft aufgrund eines wirklich erzielten Durchschnittspreises bewertet werden.
Hat man die geschaffenen Beezelbuben (Märkte) verstanden? Das sich Partner und private Firmen finden, die sowas ausführen, ist klar- denn Einer wird mit 100% Sicherheit Gewinner sein: der Dienstleister AF-Consult Switzerland. Er geht kein Risiko ein.