Schlagwortarchiv für: Marktprämie

Für unrentable Wasserkraftwerke kann beim Bund Unterstützung beantragt werden. Drei Gesuchsteller haben für das Jahr 2022 je ein Gesuch eingereicht. Nun ziehen sie ihre Gesuche aber wieder zurück. Weiterlesen

Wer im Jahr 2022 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2023 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung (Marktprämie) einreichen. Drei Gesuchsteller haben für ein und dieselbe unrentable Anlage ein Gesuch eingereicht. Weiterlesen

Wer im Jahr 2021 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2022 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung einreichen. Sieben Gesuchsteller haben für sechs unrentable Anlagen ein Gesuch eingereicht. Weiterlesen

Wer Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkauft, konnte beim Bundesamt für Energie bis Ende Mai 2021 ein Gesuch einreichen für eine finanzielle Unterstützung. Relevant ist das Geschäftsjahr 2020. 31 Gesuchsteller haben das gemacht für 57 unrentable Anlagen. Weiterlesen

Wer Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk vertreibt, konnte beim Bundesamt für Energie bis Ende Mai 2020 ein Gesuch einreichen für eine finanzielle Unterstützung. Relevant ist das Geschäftsjahr 2019. 23 Gesuchsteller haben das gemacht für 33 unrentable Anlagen. Beantragt werden Marktprämien in der Höhe von total rund 86 Millionen Franken. Weiterlesen

Das Bundesamt für Energie BFE zahlt im Jahr 2019 zum zweiten Mal eine Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke aus. Diese wird an Betreiber und Eigentümer von Kraftwerken entrichtet, die ihre Energie im Geschäftsjahr 2018 am Markt unter den Gestehungskosten – inklusive einer marktgerechten Rendite auf dem eingesetzten Eigenkapital von rund acht Prozent – absetzen mussten. Bis am 31. Mai, der Frist für die Einreichung der Gesuche beim BFE, haben 17 Gesuchsteller ein Gesuch eingereicht. Sie beantragen eine Marktprämie für 27 unrentable Grosswasserkraftwerke in der Höhe von rund 70 Millionen Franken. Im Vergleich zum Vorjahr mit 25 Gesuchen und einer beantragten Marktprämie von 128 Millionen Franken für 48 unrentable Kraftwerke, werden deutlich weniger Marktprämien nachgefragt. Einerseits sind die Strommarktpreise im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um rund 20 Prozent gestiegen, weshalb viele Kraftwerke die Rentabilitätsschwelle wieder überschritten haben. Andererseits können Betreiber und Eigentümer von Grosswasserkraftwerken mit Endverbrauchern in der Grundversorgung die Produktion ihrer unrentablen Kraftwerke gemäss Artikel 31 des Energiegesetzes seit 2018 prioritär zu Gestehungskosten in die Grundversorgung verrechnen. Da sie damit keine ungedeckten Gestehungskosten mehr haben, verlieren sie ihren Anspruch auf Marktprämie.

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