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Kernmaterialaufsicht: Seit 2018 gilt für die Schweiz der State Level Approach der IAEA


Kernmaterial ist weltweit der Kontrolle durch die Internationale Atomenergie Agentur IAEA unterstellt. Dies gilt seit der Ratifizierung des Safeguardsabkommens mit der IAEA Ende der 1970er Jahre auch für die Schweiz. Das Abkommen definiert Safeguardsmassnahmen wie Buchführungspflichten, Inspektionsmöglichkeiten und Berichterstattungspflichten, mit denen die Kontrollen umgesetzt werden. Aufsichtsbehörde über die Umsetzung der Safeguardsmassnahmen in der Schweiz ist das Bundesamt für Energie BFE.

Über die internationale Überwachung, d.h. die Häufigkeit von Verifikationsinspektionen, Häufigkeit und Art von Messungen und Frequenz der Berichterstattung entscheidet die IAEA abhängig von Menge, physikalischen und chemischen Eigenschaften des jeweiligen Materials. Hierzu wurden die Safeguardskriterien entwickelt.

Um ihrem Auftrag trotz weltweit zunehmenden Mengen an zu kontrollierendem Kernmaterial und Nuklearanlagen weiterhin effektiv und effizient nachzukommen, entwickelte die IAEA bereits zur Jahrtausendwende die „Integrierten Safeguards Massnahmen“: Die Safeguardskriterien sollen nicht mehr nur vollkommen mechanistisch angewendet werden, sondern auch die nuklearen Fähigkeiten eines Landes berücksichtigt werden. Dazu gehört, über welche Art von Anlagen das Land verfügt, ob der Brennstoffkreislauf geschlossen ist (also ob Anreichung, Brennstoffherstellung und Wiederaufarbeitung möglich sind) und welche Forschungstätigkeiten bzw. -fähigkeiten bestehen. Die IAEA begann dieses Prinzip im Jahre 2001 bei ersten Ländern anzuwenden und entwickelte es später unter dem Namen „State Level Concept“ weiter. Für die jeweilige Anwendung auf einen Staat wird dann ein individueller Ansatz entwickelt, der „State Level Approach (SLA)“.

Seit 2018 State Level Approach für die Schweiz
Mittlerweile wird der SLA auf über 60 Länder angewendet. Derzeit sind dies noch ausschliesslich Länder, die neben einem Safeguardsabkommen auch ein Zusatzprotokoll zum Safeguardsabkommen ratifiziert haben und denen die IAEA nach gründlicher Überprüfung die sogenannte „Broader Conclusion“ erteilt hat. Die Schweiz erhielt die Broader Conclusion erstmals für das Jahr 2015. Im Anschluss wurden seitens der IAEA in den Jahren 2016 und 2017 weitere Analysen zur Situation in der Schweiz durchgeführt, und schliesslich ein SLA für die Schweiz erarbeitet.

Seit dem 1. Januar 2018 kommt der State Level Approach nun auch für die Schweiz zur Anwendung. Dies darf als Anerkennung für die guten Standards bei der Umsetzung der Safeguardsmassnahmen gewertet werden. In der Praxis wird erwartet, dass sich dadurch der Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit der IAEA leicht weg von Routineinspektionen hin zu gezielteren Inspektionen bei Safeguards-relevanten Tätigkeiten verschieben sollte.

Uwe Georg, Dr. rer. nat., Leiter Safeguards BFE

1 Antwort
  1. Helmut Hostettler
    Helmut Hostettler sagte:

    Die Anwendung des State Level Approach durch die IAEA bestätigt den Eindruck, dass sowohl die CH-Kernkraftwerksbetreiber als auch die Schweizerischen Nuklearbehörden ihre Arbeit sehr gut machen und vertrauenswürdig sind.

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