Die Energieetikette für Personenwagen gibt es bereits seit 2003. Sie informiert Autokäuferinnen und Autokäufer über CO2-Emissionen (g/km), Treibstoffverbrauch (Liter/100 km) und über die Energieeffizienz bezogen auf das Fahrzeugleergewicht. 2012 wurden dann die CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen eingeführt. Diese richten sich lediglich an die Importeure und sind komplementär zur Energieetikette.
Die Einstufung der Energieeffizienzkategorien erfolgt nicht aufgrund der CO2-Emissionen sondern anhand des gesamten Primärenergieverbrauchs. Dabei wird auch der Energieverbrauch für die Herstellung der Treibstoffe berücksichtigt. Wichtig ist dies für die neuen Antriebssysteme wie Elektrofahrzeuge oder Wasserstofffahrzeuge. Diese sind im Betrieb zwar emissionsfrei, die Herstellung der Treibstoffe oder des Stroms verbraucht aber viel Energie und kann hohe CO2-Emissionen verursachen. Für die Einteilung in die Energieeffizienzkategorien fliesst der relative Verbrauch (Verbrauch/Leergewicht) zu 30% ein, zu 70% wird der absolute Verbrauch berücksichtigt. Das Leergewicht repräsentiert den Nutzwert eines Fahrzeugs: Familien oder Handwerker brauchen in der Regel ein grösseres und somit schwereres Fahrzeug. Dank der Berücksichtigung des relativen Verbrauchs haben auch sie eine Auswahl an effizienten und ihrem Bedarf entsprechenden Fahrzeugen. Ohne Berücksichtigung des relativen Verbrauchs hätten nur Kleinwagen die Chance, in die Effizienzkategorie Kategorie A zu kommen.
Das folgende Video erklärt, wie die Werte auf der Energieetikette ermittelt werden.
https://www.youtube.com/watch?v=XC8xKrjfK0s
Christoph Schreyer, Leiter Sektion Mobilität BFE
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