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Geändertes Vernehmlassungsrecht ab 1. April 2016 in Kraft


Das Vernehmlassungsverfahren ist in der Schweiz ein wichtiges Element im politischen Entscheidungsprozess. Wenn der Bund beispielsweise ein neues Gesetz erarbeitet, dann schickt er den Vorentwurf zu diesem Gesetz in eine Vernehmlassung – dies jeweils noch bevor die parlamentarische Beratung zum Gesetz startet. Auf diese Weise werden bereits in einer frühen Phase die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise an der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung beteiligt.

Vernehmlassungen werden jedoch nicht nur bei neuen Gesetzen durchgeführt, sondern auch bei diversen anderen Vorhaben und Projekten des Bundes. Wann genau eine Vernehmlassung erforderlich ist und wie das Vernehmlassungsverfahren in den Grundzügen funktioniert, ist im Vernehmlassungsgesetz und in der Vernehmlassungsverordnung geregelt.

Dieses Vernehmlassungsrecht ist in den letzten Jahren in einigen Punkten überarbeitet worden. Die Anpassungen treten nun auf den 1. April 2016 in Kraft. Unter anderem werden das Verfahren einheitlicher und die Fristen klarer geregelt. Genaueres kann in der Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 11. März 2016 nachgelesen werden. Die Neuerungen gelten selbstverständlich auch für Projekte und Vorhaben des Bundes, die vom Bundesamt für Energie federführend bearbeitet werden.

Simon Steinlin, Sektionsleiter Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte

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