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Differenzen aus dem Weg schaffen


Der Nationalrat sprach sich im Dezember 2014 gegen Unterstützungsmassnahmen für die bestehenden Grosswasserkraftwerke aus. Der Ständerat hat hingegen im September 2015 entschieden, bestehende Wasserkraftwerke zu unterstützen, falls sie in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Dies ist einer der Punkte im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, in denen sich die beiden Kammern uneinig sind. Mittlerweile haben beide Räte die Vorlage einmal vollständig beraten. Bevor sie sich nicht auf eine gemeinsame Version festlegen, kann das politische Geschäft nicht abgeschlossen werden. Was also nun?

Beratung in der Kommission

Bei Differenzen können die beiden Räte die Vorlage bis zu dreimal beraten. Bevor das Geschäft ins Plenum kommt, wird es jeweils von der Kommission vorbereitet. Die Differenzen des ersten Massnahmenpakets werden zurzeit in der Kommission des Erstrates, in diesem Fall der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N), beraten. Diese Kommission setzt sich aus 25 Nationalrätinnen und Nationalräten zusammen. Als Kommissionspräsident amtet der Aargauer SVP-Nationalrat Hans Killer. Die UREK-N beurteilt die einzelnen Unterschiede und macht dann ihrem Rat einen Vorschlag. Dieser kann beispielsweise in einigen Punkten die Version des anderen Rates gutheissen und in anderen an der eigenen Fassung festhalten. Laut Artikel 47 des Parlamentsgesetzes sind diese Sitzungen vertraulich, insbesondere darf nicht bekanntgegeben werden, wie die einzelnen Beteiligten Stellung bezogen oder abgestimmt haben. Die Anträge der Kommission werden erst vor der nächsten Beratung im jeweiligen Rat veröffentlicht.

Aufgrund der vergangenen Wahlen werden alle Kommissionen in der Wintersession neu zusammengestellt. Werden die Beratungen in der UREK-N in alter Zusammensetzung im November abgeschlossen, kann die Vorlage im neu gewählten Nationalrat behandelt werden. Danach geht sie wieder zum Ständerat zurück.

Die Einigungskonferenz als letzter Ausweg

Einigen sich die beiden Kammern nach spätestens je drei Beratungsrunden, entscheiden die beiden Räte dann in der Schlussabstimmung über die definitive Annahme oder Ablehnung des politischen Geschäfts. Falls aber nach den drei Beratungen immer noch Differenzen bestehen sollten, wird eine Einigungskonferenz einberufen. Dorthin senden die beiden mit dem Geschäft betrauten Kommissionen je dreizehn Mitglieder, die dann gemeinsam nach einer Kompromisslösung suchen. In der gerade abgeschlossenen Legislaturperiode gab es 18 solcher Konferenzen. Bei den meisten Geschäften wird spätestens dann eine Einigung erreicht, die von den beiden Räten in der Schlussabstimmung gutgeheissen wird. Manchmal sind die Fronten allerdings so verhärtet, dass sich die Räte nicht auf einen Kompromiss einlassen, was beispielsweise bei der 6. IV-Revision im Jahr 2013 geschah. Bei Ablehnung gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen und wird von der Geschäftsliste gestrichen. Seit 1992 waren zehn von 92 Einigungskonferenzen nicht erfolgreich.

Knackpunkte des ersten Massnahmenpakets

Nebst der Unterstützung von Grosswasserkraftwerken in wirtschaftlicher Notlage gibt es noch andere Knackpunkte im Differenzbereinigungsverfahren. Dazu gehört beispielsweise die Förderung der erneuerbaren Energien. Während der Ständerat die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien befristen wollte, ist der Nationalrat gegen die Festlegung eines konkreten Datums im Gesetz. Uneinig sind sich die beiden Räte auch bei der Laufzeitbeschränkung und dem Langzeitbetriebskonzept für Kernkraftwerke. Die kleine Kammer verzichtete auf zeitliche Regelungen, die grosse Kammer will für die älteren Anlagen konkrete Zahlen in das Kernenergiegesetz schreiben. Die wichtigsten Knackpunkte des ersten Massnahmenpakets finden Sie hier.

Inwieweit sich der Nationalrat in der momentan laufenden ersten Beratungsrunde an den Ständerat annähert, wird die nächste Debatte zum Massnahmenpaket im Nationalrat zeigen.

Isabelle Frühwirt, Hochschulpraktikantin Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte

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