Energiepolitik

Die Energiepolitik einer Stadt, eines Landes, einer Partei oder einer überstaatlichen Institution bezeichnet die verbindlichen Regelungen des Systems der Aufbringung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie. Im weiteren Sinne betrifft Energiepolitik die Gesamtheit der institutionellen Bedingungen, Kräfte und Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, gesellschaftlich verbindliche Entscheidungen über die Struktur und Entwicklung der Bereitstellung, Verteilung und Verwendung von Energie zu treffen.

Anfang der Energiepolitik

Die Energiepolitik und -Gesetzgebung in der Schweiz sind relativ jung. Erst 1990 erhielt der Bund durch den neuen Verfassungsartikel weitreichendere Befugnisse, im Energiebereich einzugreifen. 1999 trat das erste Energiegesetz in Kraft, das auf einer umfassenden Gesamtenergiekonzeption beruht. Das Jahrhundert davor war geprägt von einer immer intensiver werdenden öffentlichen Debatte rund um Energie. Heute verfügt die Schweiz über eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. Wirtschaftliche und technologische Entwicklungen sowie politische Entscheide im In- und Ausland führen jedoch derzeit zu grundlegenden Veränderungen der Energiemärkte. Der Klimawandel ist ein Beispiel, dass die Energiepolitik der Schweiz stark beeinflusst. Energieartikel, Energiegesetz, CO2-Gesetz, Kernenergiegesetz und das Stromversorgungsgesetz sind Teile des Instrumentariums für eine nachhaltige und moderne schweizerische Energiepolitik. Neben den gesetzlichen Grundlagen gehören zur Energiepolitik von Bund und Kantonen aber auch die Bereitstellung von Energieperspektiven sowie Strategien, Umsetzungsprogramme und die Evaluation von energiepolitischen Massnahmen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene.

Einflüsse der Energiepolitik

Nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 haben der Bundesrat, das Parlament und die Schweizer Bürgerinnen und Bürger beschlossen, dass in der Schweiz kein Atomkraftwerk mehr gebaut werden soll. Mit diesem Entscheid und der Ausarbeitung der Energiestrategie 2050 wurde die weitreichende Energiewende in der Schweiz eingeläutet. Am 21. Mai 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zudem das revidierte Energiegesetz angenommen. Damit soll der Energieverbrauch gesenkt, die Energieeffizienz erhöht und die erneuerbaren Energien gefördert werden. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien, wie Erdöl, reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien, wie beispielsweise die Windenergie, stärken. Das schafft Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz und stellt die Nachhaltigkeit der Gesellschaft und der Energiepolitik ins Zentrum. Die Energiepolitik der Schweiz wird jedoch auch von Entwicklungen im und Beziehungen mit dem Ausland beeinflusst. Die Schweiz ist eng in das Europäische Energiesystem eingebunden. Dies gilt insbesondere für den Strombereich. Seit der Verbindung der französischen, deutschen und schweizerischen Netze 1958 spielt die Schweiz für den internationalen Handel eine bedeutende Rolle als Stromdrehscheibe. Dank der Integration in den europäischen Markt können die Wasserkraftwerke ihre Produktion international vermarkten. Vor allem die Grossverbraucher der Wirtschaft profitieren dank der Anbindung vom Wettbewerb in den europäischen Strommärkten und damit von kompetitiven Strompreisen.

Die heutige Energiepolitik

Im Oktober 2018 hat der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes vorgeschlagen, den Strommarkt vollständig zu öffnen und damit zu liberalisieren. Eine Mehrheit der Teilnehmenden hat sich für diese Öffnung ausgesprochen. Eine Mehrheit verlangt jedoch auch Begleitmassnahmen, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu stärken und die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 daher entschieden, an der Öffnung des Strommarktes festzuhalten. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation aufgrund der Vernehmlassungsresultate beauftragt, eine Vorlage zur Anpassung des Energiegesetzes auszuarbeiten. Als Begleitmassnahme zur Marktöffnung sollen die Investitionsanreize in die einheimischen erneuerbaren Energien, wie die Windenergie, die Wasserkraft und die neuen erneuerbaren Energien verbessert und damit die Versorgungssicherheit gestärkt werden. Energieberater können Auskunft darüber geben, was die Strommarktöffnung für Privatpersonen und Geschäfte bedeutet und welche Veränderungen damit einhergehen.

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