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Aktuell befindet sich die Revision des Wasserrechtsgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Hauptthema ist dabei die Neuregelung des Wasserzinsmaximums. Die aktuelle Regelung ist bis Ende 2019 befristet, das heisst, für die Zeit ab 2020 muss eine Folgeregelung gefunden werden. In seiner Botschaft vom 23. Mai 2018 hat der Bundesrat vorgeschlagen, die aktuelle Regelung um fünf Jahre bis Ende 2024 zu verlängern – dies vor dem Hintergrund der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse. Langfristig besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wollte die UREK-N erfahren, wie sich ein flexibles Modell auf die Einnahmen und Ausgaben der betroffenen Gemeinwesen und Kraftwerksgesellschaften auswirken würde. Weiterlesen

Die Güterversorgung der Städte gleicht einer Quadratur des Kreises: Die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen sollen umfassend und möglichst jederzeit befriedigt werden, doch die Güterströme sollen praktisch unsichtbar und lautlos abgewickelt werden, und energieeffizient obendrein. In diesem Spannungsfeld haben Gütertransport-Experten nun die Vision einer urbanen Logistik für das Jahr 2050 entwickelt, die mit einem Bruchteil der heute benötigten Energie auskommt. Eine Hauptforderung der Fachleute: Logistiknutzungen dürfen nicht länger aus den Städten verdrängt, sondern müssen mit innovativen Konzepten in die Zentren eingebunden werden. Sie verweisen dabei auch auf innovative Konzepte aus dem Ausland wie beispielsweise in Padua (Foto).

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Dr. Benedikt Vogel, Wissenschaftsjournalist im Auftrag des BFE