Schlagwortarchiv für: Stromnetz

Im Rahmen des Clean Energy Packages hat die EU die Vorgabe eingeführt, dass Übertragungsnetzbetreiber bis 2025 mindestens 70% der relevanten Stromnetzkapazitäten dem grenzüberschreitenden Handel zur Verfügung stellen müssen. Nicht geregelt ist dabei allerdings, wie Drittstaaten wie die Schweiz im 70%-Kriterium berücksichtigt werden sollen. Das Bundesamt für Energie (BFE) und die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) haben nun in einer gemeinsamen Stellungnahme die EU-Kommission aufgefordert, dies in der bevorstehenden Revision des Netzwerkcodes Capacity Allocation and Congestion Management (CACM) explizit zu regeln. Weiterlesen

Die Elektromobilität soll einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung leisten. Dafür muss die wachsende Zahl an Elektroautos einschliesslich der Ladestationen in die bestehende Stromversorgung integriert werden. Das ist eine grosse Herausforderung – und schafft gleichzeitig neuartige Möglichkeiten für einen ‹klugen› Betrieb des Stromnetzes. Ein Forschungsprojekt im Basler Neubauareal „Erlenmatt Ost“ zeigt, dass sich Elektroautos zugleich für Carsharing und Zwischenspeicherung von Solarstrom nutzen lassen. Weiterlesen

OLD Caption: Grafik: BFE
NEW Caption: | Copyright:

Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

Immer mehr E-Fahrzeuge sind auf Schweizer Strassen unterwegs. Der stark wachsende Anteil der Elektromobilität führt auch zu einem deutlich höheren Strombedarf. Was heisst das für das Stromnetz? Wie vermeidet man eine Überlastung? Weiterlesen

Das Bundesamt für Energie (BFE) wird immer wieder gefragt, ob man Photovoltaik-Anlagen nicht besser in den Bergen über dem Nebelmeer bauen sollte. Eine Frage, die gerade in diesem grautrüben Januar 2022 natürlich sehr berechtigt ist. Energeiaplus hat bei den Solarexpertinnen und -experten des BFE nachgefragt. Weiterlesen

Wie steht es um die künftige Energieversorgung und die Versorgungssicherheit, wenn die Schweiz bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen will? Die Energieperspektiven 2050+, die im November 2020 publiziert wurden, geben Antworten darauf. Ein wichtiges Thema dabei ist zum Beispiel die Stromversorgung der Schweiz im Winterhalbjahr. Weiterlesen

Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Netto-Null Treibhausgasemissionen leisten. Nicht zuletzt darum haben einige Länder bereits Wasserstoffstrategien definiert. So auch die Europäische Kommission. Wie aber soll der aufstrebende Wasserstoffmarkt reguliert werden? Ansätze dafür zeigt ein neues gemeinsames Positionspapier des Pentalateralen Energieforums (Penta-Forum). Weiterlesen

Seit bald 100 Jahren führt eine Höchstspannungsleitung über den Gotthard. Schon etwas länger gibt es den Bahntunnel und seit 1980 ist der Gotthard-Strassentunnel in Betrieb. Nun muss dieser aufgrund seines Alters saniert werden und eine zweite Röhre wird gebaut. Dies bietet die Chance, Strom und Strasse durch denselben Tunnel zu führen, die bestehende Freileitung 220-Kilovolt zurückzubauen und damit die Alpenlandschaft zu entlasten. Weiterlesen

Die Sonne scheint für alle. Energeiaplus zeigt, wie auch Mieterinnen und Mieter ohne eigenes Dach ihren eigenen Solarstrom produzieren oder Solarenergie beziehen können, wie die verschiedenen Möglichkeiten genutzt werden und was die Vor- und Nachteile sind. Eine Übersicht bietet auch das Merkblatt von EnergieSchweiz. Weiterlesen

Depuis le 1er janvier 2021, chaque consommateur d’électricité dont le compteur est déjà un modèle intelligent (SmartMeter) a le droit d’avoir accès en direct à la consommation d’électricité de son ménage. À ce jour, les consommateurs finaux et les producteurs ne peuvent, dans la pratique, pas tous accéder de la même manière à leurs données de mesure établies par leurs systèmes de mesure intelligents. Un changement de l’Ordonnance sur l’approvisionnement en électricité (OApEl/StromVV) du 1er janvier 2021 précise désormais la façon dont cet accès doit être assuré. Weiterlesen