Elektrofahrzeuge leisten einen zunehmend wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs. Künftig könnten sie zudem auch als Zwischenspeicher für erneuerbaren Strom fungieren. Trotz ihrer Bedeutung für die Verkehrs- und Energiewende wird die E-Auto-Batterie kontrovers diskutiert. Akteure aus dem ETH-Bereich der Initiative «Vorbild Energie und Klima» liefern verschiedene Publikationen mit wissenschaftlichen Fakten für eine solide Diskussionsgrundlage. Weiterlesen
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Mit Photovoltaik-Grossanlagen (PV-Grossanlagen) die Produktion von Winterstrom steigern: Das ist das Ziel der Solaroffensive, die das Parlament im September 2022 beschlossen hat. Die im Gesetz formulierten erleichterten Bewilligungen gelten, bis diese neuen Photovoltaik-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal 2 Terawattstunden (TWh) erlauben. Weiterlesen
Das Bundesamt für Energie BFE zahlt im Jahr 2019 zum zweiten Mal eine Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke aus. Diese wird an Betreiber und Eigentümer von Kraftwerken entrichtet, die ihre Energie im Geschäftsjahr 2018 am Markt unter den Gestehungskosten – inklusive einer marktgerechten Rendite auf dem eingesetzten Eigenkapital von rund acht Prozent – absetzen mussten. Bis am 31. Mai, der Frist für die Einreichung der Gesuche beim BFE, haben 17 Gesuchsteller ein Gesuch eingereicht. Sie beantragen eine Marktprämie für 27 unrentable Grosswasserkraftwerke in der Höhe von rund 70 Millionen Franken. Im Vergleich zum Vorjahr mit 25 Gesuchen und einer beantragten Marktprämie von 128 Millionen Franken für 48 unrentable Kraftwerke, werden deutlich weniger Marktprämien nachgefragt. Einerseits sind die Strommarktpreise im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um rund 20 Prozent gestiegen, weshalb viele Kraftwerke die Rentabilitätsschwelle wieder überschritten haben. Andererseits können Betreiber und Eigentümer von Grosswasserkraftwerken mit Endverbrauchern in der Grundversorgung die Produktion ihrer unrentablen Kraftwerke gemäss Artikel 31 des Energiegesetzes seit 2018 prioritär zu Gestehungskosten in die Grundversorgung verrechnen. Da sie damit keine ungedeckten Gestehungskosten mehr haben, verlieren sie ihren Anspruch auf Marktprämie.
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