Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Im Video der Nagra erfahren Sie, weshalb andere Arten der Entsorgung weniger sicher sind, woher der radioaktive Abfall stammt und wie lange er in der Tiefe gelagert werden muss. Weiterlesen
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Die Regionalkonferenz Nördlich Lägern macht sich bereit für Etappe 3
Am 1. Dezember 2018 führte die Regionalkonferenz Nördlich Lägern die Startversammlung für Etappe 3 durch. Der Präsident der Regionalkonferenz Nördlich Lägern, Hanspeter Lienhart, spricht in einem Interview über die Mitwirkung von Deutschland und die Diskussion zum Standort der Oberflächenanlage für ein geologiches Tiefenlager.
Stefan Jordi und Clemens Bolli, Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle BFE
Ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle umfasst auch Bauwerke an der Erdoberfläche. Die Lage dieser sogenannten Oberflächenanlage (OFA) wurde in der laufenden Etappe 2 des Sachplanverfahrens ausgiebig diskutiert und schliesslich bestimmt. Neben dem Hauptzugang zum unterirdischen Lagerbereich der OFA wird es weitere Zugänge zum Lager brauchen, beispielsweise Schächte für Personal und Material oder für die Lüftung. Diese Bauwerke am oberen Ende der Schächte werden als Schachtkopfanlagen bezeichnet. Auf Verlangen des BFE hat die Nagra dazu einen Bericht und eine Broschüre veröffentlicht. Weiterlesen
Ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist ein Jahrhundertprojekt. Es liegt deshalb auf der Hand, dass dafür eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Heute wurden die Stellungnahmen des Bundesamtes für Umwelt zu den ersten UVP-Voruntersuchungen für die von der Nagra vorgeschlagenen Standorte Jura Ost und Zürich Nordost veröffentlicht (siehe Medienmitteilung). Weiterlesen
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