Im Rahmen von Etappe 2 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) zusammen mit den Mitgliedern der Regionalkonferenzen den Standort der Oberflächenanlagen (OFA) für die Regionen Jura Ost und Zürich Nordost bezeichnet. Momentan ist die entsprechende Klärung in der Region Nördlich Lägern im Gang. Doch auch die Lage der Nebenzugangsanlagen (NZA, siehe Blogbeitrag) muss festgelegt werden. Auch hier ist das oberste Ziel, diese ohne grosse Auswirkungen auf die Umwelt zu platzieren. Weiterlesen
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Ab heute liegen die Sondiergesuche der Nagra für Jura Ost während 30 Tagen öffentlich auf (d.h. bis am 28. März, siehe Medienmitteilung). Die Gesuche für Zürich Nordost werden ab dem 13. März ebenfalls öffentlich aufgelegt. Was bedeutet das nun genau? Und was bringt mir das? Weiterlesen
Zahnpasta, Unterwäsche, Schüsseln, Kacheln und Gesichtscrème – was hat das alles mit Radioaktivität zu tun?
Antoine Henri Becquerel entdeckte 1896 die Radioaktivität. Er stellte fest, dass eine Fotoplatte durch Uransalz belichtet wurde, das er neben der Platte gelagert hatte. Radioaktive Stoffe wie Uransalz senden ionisierende Strahlung aus. Die folgenden Beispiele zeigen, dass ionisierende Strahlung nach ihrer Entdeckung auch für verschiedene Anwendungen im Haushalt verwendet wurde. Weiterlesen
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte Anfang 2015 den sogenannten 2×2-Vorschlag eingereicht. Dieser Vorschlag, den die Nagra in einer umfangreichen technisch-wissenschaftlichen Dokumentation begründete, sah vor, die Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 als mögliche Standorte für geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen. Die vier Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg empfahl die Nagra zurückzustellen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), das die Aufgabe hat, die Nagra-Berichte zu überprüfen, forderte im November 2015 von der Nagra unter anderem weitere Unterlagen zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit». Die Frage zur maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.
Ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle umfasst auch Bauwerke an der Erdoberfläche. Die Lage dieser sogenannten Oberflächenanlage (OFA) wurde in der laufenden Etappe 2 des Sachplanverfahrens ausgiebig diskutiert und schliesslich bestimmt. Neben dem Hauptzugang zum unterirdischen Lagerbereich der OFA wird es weitere Zugänge zum Lager brauchen, beispielsweise Schächte für Personal und Material oder für die Lüftung. Diese Bauwerke am oberen Ende der Schächte werden als Schachtkopfanlagen bezeichnet. Auf Verlangen des BFE hat die Nagra dazu einen Bericht und eine Broschüre veröffentlicht. Weiterlesen
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) will den Untergrund in Jura Ost und Zürich Nordost mit Bohrungen genauer analysieren, falls diese Gebiete am Ende von Etappe 2 im Sachplan für geologische Tiefenlager festgesetzt werden. Dafür reichte die Nagra im September 2016 pro Region acht Gesuche ein. (siehe Medienmitteilung zu den eingereichten Sondiergesuchen). Bevor diese 16 Bohrgesuche öffentlich aufgelegt werden, überprüft das BFE sie auf ihre Vollständigkeit. Was bedeutet dies nun für die Anwohnenden der Bohrplätze? Weiterlesen
Für die Standortwahl geologischer Tiefenlager braucht es nicht nur Fachpersonen und viel Expertenwissen, sondern auch die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung. Um ihre Interessen und Meinungen in das Sachplanverfahren einzubeziehen, gibt es die regionale Partizipation. In den sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortregionen wurden deshalb zu Beginn von Etappe 2 Regionalkonferenzen gegründet. Zur Evaluation der regionalen Partizipation wird an der Universität Bern eine Dissertation durchgeführt (siehe Medienmitteilung: Erste Ergebnisse der Evaluation der regionalen Partizipation liegen vor). Ziel ist es herauszufinden, ob die regionale Partizipation wissenschaftliche Kriterien erfüllt, wie die regionale Partizipation künftig optimiert werden kann und welche Erkenntnisse sich auf andere Sachplanverfahren oder Grossprojekte des Bundes übertragen lassen. Weiterlesen
Bei einem geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle müssen verschiedene Kriterien beachtet werden. Dazu gehört auch die bautechnische Machbarkeit in grösserer Tiefe. Ende 2015 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ihren Vorschlag für die nächste Etappe der Standortsuche beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Weiterlesen
Für Anfang 2016 plante die Nagra 3D-seismische Messungen (Messungen, um geologische Formationen zu analysieren) im Standortgebiet Zürich Nordost – unter anderem auch auf dem Gebiet der deutschen Gemeinde Jestetten. Dazu beantragte die Nagra im Sommer 2015 Zugang zu den gemeindeeignen Grundstücken. Nach anfänglicher Ablehnung des Nagra-Gesuchs im Juni 2015 durch den Gemeinderat von Jestetten, kam dieser im Januar 2016 auf seinen Beschluss zurück und entschied, die seismischen Messungen unter der Bedingung zuzulassen, dass Jestetten einen Sitz in der Leitungsgruppe der Regionalkonferenz Zürich Nordost erhält. Die Nagra beendete die seismischen Messungen in Zürich Nordost am 25. Februar 2016 – ohne in Jestetten zu messen. Die Frage des Mitspracherechts der deutschen Gemeinde Jestetten in der Regionalkonferenz war daher für die Infoveranstaltung der Bürgerinitiative «Hochrhein aktiv» vom 10. Juni 2016 in Jestetten zentral. Weiterlesen
«Habt ihr nun endlich einen Ort für diesen Atommüll gefunden?», fragt mich meine Grossmutter jedes Mal, wenn ich sie sehe. Sie kann sich nicht vorstellen, warum das Schweizer Auswahlverfahren fast zwei Jahrzehnte dauern soll und wie viel Zeit die detaillierten wissenschaftlichen Betrachtungen und die breit angelegte Mitwirkung mit über 550 Personen in Anspruch nimmt. Nur wenn ich ihr von konkreten Arbeiten im Jahr 2015 erzähle, bekommt sie einen Eindruck davon, wie aufwendig das Auswahlverfahren ist.
Das Jahr begann mit einem der bedeutendsten Zwischenschritte im Verfahren: Die Nagra legte mit über 15‘000 Seiten dicken Berichten und Analysen ihren Vorschlag vor, die beiden Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost in der kommenden Etappe vertieft zu untersuchen. Dieser Einengungsvorschlag sorgte für viel Diskussionen, so dass das Bundesamt für Energie an zahlreichen Informationsveranstaltungen und Anlässen der regionalen Partizipation präsent war und betonte: Es ist noch nichts entschieden! Es handelt sich um einen Vorschlag der Nagra.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI und zahlreiche weitere Expertengremien nahmen derweil die Überprüfung dieses Vorschlags in Angriff. Dabei stellte das ENSI im Spätsommer 2015 fest, dass die Nagra zusätzliche technisch-wissenschaftliche Unterlagen nachreichen müsse. Letzte Woche wurde nun bekannt, dass diese Zusatzdokumentation bis Mitte 2016 vorliegen werde.
Neben diesen umfangreichen Prüfarbeiten im Bereich Sicherheit geschah im vergangenen Jahr auch in anderen Bereichen manch «Fassbares»: Fünf von sechs Regionalkonferenzen haben ihre – teilweise vorläufige – Stellungnahme eingereicht. Bundesrätin Leuthard war zu Besuch in den beiden vorgeschlagenen Regionen. Der Gesamtbundesrat hat sich mit finanziellen Aspekten der Entsorgung auseinandergesetzt (Abgeltungen und Entsorgungsfonds). Für jede Region erschienen zusammenfassende Berichte zu den Auswirkungen eines Tiefenlagers auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Und, sehr konkret: In der Region Jura Ost wurden 150 Kilometer Kabel verlegt und sechs Vibrationsfahrzeuge fuhren über die Felder, um seismische Messungen durchzuführen.
Auch im kommenden Jahr werden viele ähnliche Aufgaben anstehen. Die Sektion Entsorgung des Bundesamts für Energie wünscht Ihnen und Ihrer Familie, allen voran den Grossmüttern, geruhsame und besinnliche Festtage und einen guten Start ins 2016.
Annatina Foppa, Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle, BFE
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