Elektro- oder Plug-in-Hybridautos müssen geladen werden. Ein grosser Teil dieser Ladevorgänge findet am Wohnort des Fahrzeugbesitzers oder der -besitzerin statt an der eigenen Ladestation oder zur Not auch über das langsame 230-Volt-Netz. Wer eine Ladestation installiert, muss seinen Netzbetreiber benachrichtigen, damit dieser die Installation genehmigen kann.
Da Heim-Ladestationen mit bis zu 22 kW Wechselstrom laden können, könnte es zu Problemen kommen, wenn mehrere Installationen an derselben Leitung oder hinter dem gleichen Transformator des Netzbetreibers hängen und diese nicht auf höhere Leistungen ausgelegt ist. Bei einer Überlastung könnte im Extremfall die Versorgung des Quartiers beeinträchtigt werden. Weiterlesen
/
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2023/09/9e2ad846-scaled.jpg17072560energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2023-09-15 08:42:422023-09-19 12:42:33Eine private Ladestation muss gemeldet werden!
Das Parlament berät derzeit das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter will der Nationalrat darin ein Instrument für die Verbesserung der Energieeffizienz verankern: Die Schaffung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) hat dieses Modell bestätigt, wie sie in ihrer Medienmitteilung vom 12. Mai 2023 berichtet. Was muss man sich unter einem Markt für Effizienzdienstleistungen vorstellen? Energeiaplus hat bei Kurt Bisang, dem stellvertretenden Leiter der Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien beim Bundesamt für Energie, nachgefragt. Weiterlesen
/
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2023/05/663d9630-scaled.jpg14392560energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2023-05-23 10:54:202023-05-23 10:59:46Ein Markt für Effizienzdienstleistungen in der Schweiz?
Sieben Meter breit, drei Meter lang, links und rechts benachbart und meist besetzt. Parkplätze bieten Fahrzeugen keinen Schutz, jedoch schlummert in ihnen ein grosses Potenzial. Carports aus Solarmodulen schützen schon heute Ihr Auto und geben der Energiewende neuen Aufwind. Weiterlesen
/
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2023/03/a90a2488.webp8101440energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2023-05-09 15:26:442023-05-09 15:26:44Solarcarports: aus Parkplatz mach Kraftwerk
Wärmepumpe statt Ölheizung: Im Gebäudebereich ist der Ersatz von fossilen Energieträgern mit bereits bewährten Technologien möglich. In anderen Bereichen ist noch Innovation nötig, um den Schritt hin zu CO2-freien Prozessen zu schaffen. Der Bund will deshalb den praktischen Einsatz innovativer Technologien fördern. Das sieht das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (KlG) vor, über das wir demnächst abstimmen. Weiterlesen
/
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2023/02/7596bc49-scaled.jpg21502560energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2023-02-13 14:39:262023-02-13 14:39:26Förderprogramm Innovative Technologien: «Wichtiges Signal für Schweizer Wirtschaft»OLD Caption: Grafik: BFE NEW Caption: | Copyright:
Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.
Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.
In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.
Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.
Grafik: BFE
Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?
Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.
Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.
Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.
Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.
Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.
Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie
/
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2022/03/89cd6b52-scaled.jpg17072560energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2022-03-30 12:36:372022-03-30 12:36:37Was die hohen Strompreise für das Einspeisevergütungssystem bedeuten
Heute veröffentlicht das Bundesamt für Energie den technischen Bericht zu den Energieperspektiven 2050+ und die Stellungnahmen der Begleitgruppe. Frau Dr. Almut Kirchner, Direktor und Partner bei Prognos, strategische Leitung Energieperspektiven, hat für Energeiaplus zu diesem Anlass eine Einordnung der Energieperspektiven 2050+ verfasst.
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2021/12/0370b276.jpg11061945energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2021-12-21 09:49:042021-12-21 09:49:04Energieperspektiven 2050+ – Einordnung von Dr. Almut Kirchner
Gestern Abend, 1. Dezember 2021, hat eine Schweizer Delegation, angeführt von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, am Ministertreffen des Pentalateralen Energieforums (Penta-Forum) ein Memorandum of Understanding (MoU) zur Zusammenarbeit in der Stromkrisenvorsorge unterzeichnet. Weiterlesen
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2021/12/e5b89e64.jpg10471916energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2021-12-02 09:27:162021-12-02 09:27:16Schweiz unterzeichnet Absichtserklärung zur Zusammenarbeit in der Stromkrisenvorsorge
Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Netto-Null Treibhausgasemissionen leisten. Nicht zuletzt darum haben einige Länder bereits Wasserstoffstrategien definiert. So auch die Europäische Kommission. Wie aber soll der aufstrebende Wasserstoffmarkt reguliert werden? Ansätze dafür zeigt ein neues gemeinsames Positionspapier des Pentalateralen Energieforums (Penta-Forum). Weiterlesen
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2021/10/7126ccb5-scaled.jpg14962560energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2021-10-07 09:53:312021-10-07 09:53:31Das Penta-Forum positioniert sich zur künftigen Regulierung des Wasserstoffmarkts
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2021/05/69bc343d.png619731energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2021-05-03 09:46:232021-05-03 09:46:23Wenn der Akku brandgefährlich wird
https://bfe-test.smartfactory.ch/wp-content/uploads/2021/03/055_000_015_442-scaled.jpg19072560energeiaplus/wp-content/uploads/2018/02/Energeia-Plus-2018.svgenergeiaplus2021-03-04 09:03:502021-03-05 09:21:04Der «Atompapst» – Wie Michael Kohn die Schweizer Energiepolitik prägte