Sprechen wir über Geld! – auch wenn das in der Schweiz oft nicht getan wird. Im Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager ist es aber wichtig, dass auch die finanziellen Aspekte transparent diskutiert werden. Deshalb sieht der «Sachplan geologische Tiefenlager (SGT)» vor, dass die Festlegung von finanziellen Abgeltungen nicht losgelöst vom Auswahlverfahren verläuft. Er legt fest, dass allfällige Abgeltungen in der nächsten, dritten Etappe des Verfahrens von Standortkanton und -region zusammen mit den Entsorgungspflichtigen geregelt werden. Weiterlesen
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