Schlagwortarchiv für: 2021

Le sous-sol renferme bien des ressources, dont une particulièrement attractive pour notre système énergétique tout en étant clémente avec le climat: la géothermie. Weiterlesen

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat heute den Vorabzug der Schweizerischen Statistik der Erneuerbaren Energien, Ausgabe 2021 veröffentlicht. Die Statistik zeigt, dass 2021 eine Photovoltaik Leistung von 705 Megawatt (MW) verkauft wurde. Das ist ein neuer Jahres-Zubau-Rekord. Insgesamt sind in der Schweiz nun 3’650 MW Leistung installiert. Das entspricht einer Modulfläche von etwa 3’000 Fussballfeldern oder 20 Millionen Quadratmetern. Gegenüber 2019 hat sich der Zubau mehr als verdoppelt und gegenüber 2017 sogar fast verdreifacht. Im laufenden Jahr 2022 scheint sich das starke Wachstum fortzusetzen: Erwartet wird ein Zubau von etwa 900 MW. Weiterlesen

Wer im Jahr 2021 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2022 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung einreichen. Sieben Gesuchsteller haben für sechs unrentable Anlagen ein Gesuch eingereicht. Weiterlesen

Toujours plus de propriétaires immobiliers installent dans leurs maisons une chaudière à pellets. Rien qu’en 2021, une augmentation de 45% des ventes a été observée en Suisse. Ces nouvelles chaudières sont installées dans des nouvelles constructions, mais aussi principalement lors de changements de chauffage ou lors de rénovations pour remplacer un modèle fossile au mazout ou au gaz. Les chaudières à granulés sont une bonne alternative à ces chaudières et sont faciles à utiliser. Tout n’est pas rose dans la branche, l’hiver prochain des pénuries d’approvisionnement pourraient se développer en Suisse si les fournisseurs n’arrivent pas à remplir leurs silos et à augmenter la production. Weiterlesen

Im Rahmen des Clean Energy Packages hat die EU die Vorgabe eingeführt, dass Übertragungsnetzbetreiber bis 2025 mindestens 70% der relevanten Stromnetzkapazitäten dem grenzüberschreitenden Handel zur Verfügung stellen müssen. Nicht geregelt ist dabei allerdings, wie Drittstaaten wie die Schweiz im 70%-Kriterium berücksichtigt werden sollen. Das Bundesamt für Energie (BFE) und die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) haben nun in einer gemeinsamen Stellungnahme die EU-Kommission aufgefordert, dies in der bevorstehenden Revision des Netzwerkcodes Capacity Allocation and Congestion Management (CACM) explizit zu regeln. Weiterlesen

Die derzeitigen Debatten über die Sicherheit der Energieversorgung und den Klimaschutz machen klar: Wir müssen unseren Energiemix neu denken. Als nachhaltige Energiequelle hilft die Geothermie mit, den künftigen Energiebedarf zu decken. Weiterlesen

L’imagerie médicale est devenue incontournable et un grand nombre d’IRM et de scanners sont actuellement en service en Suisse. Si ces appareils sont d’une utilité reconnue pour le diagnostic médical, leur impact en termes de consommation d’électricité est important. Toutefois, le progrès technique a permis de diminuer la puissance nécessaire lorsque le système est arrêté ou en stand-by. Le bon usage des différents modes de fonctionnement des IRM et scanners offre donc un grand potentiel d’économie d’électricité. L’étude détaillée d’un scanner a même démontré que le mode «energy saving» proposé par le fabricant était encore plus économique que le mode nuit manuel. Weiterlesen

En 2021, les voitures entièrement électriques ont représenté 13% des nouvelles immatriculations en Suisse contre 8% en 2020. Cumulés, tous les modèles à propulsion alternative ont même atteint les 44%. Fort du constat que la voiture électrique se fait une place toujours plus importante dans le marché, SuisseEnergie lance ce 8 avril, sa nouvelle campagne dans le domaine de la mobilité: «Soyez au courant». Ce programme vise à encourager les gens vivant en Suisse à opter pour des véhicules à propulsion alternative à haute efficacité énergétique, tout en mettant l’accent sur les voitures électriques. Weiterlesen

Sonnenenergie ist so gefragt wie nie: Das zeigen die jüngsten Zahlen von Pronovo, die im Auftrag des Bundesamts für Energie die Gesuche für Fördermittel für erneuerbare Produktionsanlagen bearbeitet. Sowohl bei der Anzahl Gesuche wie bei der Produktionsleistung gab’s im ersten Quartal einen Rekord. Weiterlesen

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

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Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie