Talsperren, oder im Volksmund Staudämme, müssen einem Erdbeben standhalten können. Die Führung des Erdbebennachweises gehört deshalb weltweit zur gängigen Praxis. Allerdings nur, wenn es um Neubauten geht, jedoch nicht bei bestehenden Anlagen. Nicht so in der Schweiz. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat als Aufsichtsbehörde des Bundes für die Sicherheit der Stauanlagen bei den Betreiberinnen aller grossen Anlagen bis Ende März 2013 einen Erdbebensicherheitsnachweis eingefordert. Anfang April 2013 informierte das BFE über den Zwischenstand dieser Nachweiskampagne. Waren damals noch 148 Nachweise in Prüfung, sind die Arbeiten nun weit fortgeschritten und können in diesem Herbst abgeschlossen werden. Weiterlesen

La directive sur la sécurité des ouvrages d’accumulation est très importante dans le cadre de la surveillance des barrages en Suisse. Ces directives sont éditées par l’OFEN et ces dernières années elles ont toutes été mise à jour tenant compte des expériences faites à ce jour. Dès à présent, les parties D, C1, C2, C3 sont aussi en vigueur. Weiterlesen