Die Nagra hat am 9. Mai 2019 für die drei potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager verschiedene Vorschläge für die Platzierung der Anlagen an der Oberfläche gemacht. Die Regionalkonferenzen werden diese Vorschläge nun diskutieren und bis Anfang 2021 ihre Stellungnahmen verabschieden. Die Ergebnisse der Diskussion sind eine Grundlage für die Erstellung des Rahmenbewilligungsgesuches. Die Nagra wird ungefähr 2022 bekannt geben, an welchen Standorten sie beabsichtigt, ein solches auszuarbeiten. Unvermeidbar ist, dass es für die Anlagen Fläche und damit letztlich Land braucht. Weiterlesen
Lagerstätten für radioaktive Abfälle im Untergrund brauchen an der Oberfläche drei Zugänge mit unterschiedlichen Funktionen. Die Nagra präsentiert verschiedene Varianten dieser Oberflächeninfrastruktur und schlägt vor, welche Anlagen mit welchen Funktionen wo in den Standortregionen platziert werden könnten. Die Aufgabe der Regionalkonferenzen (RK) in den kommenden Monaten wird es sein, diese Varianten zu bewerten. Eine nicht ganz einfache Angelegenheit.
Die Nagra hat ihren ersten Bohrplatz in Bülach in Betrieb genommen. In den kommenden sechs Monaten wird hier rund um die Uhr gebohrt, um Proben des Untergrunds zu entnehmen. Zusätzlich zu dieser Sondierbohrung werden gemäss Nagra mindestens fünf weitere an insgesamt 23 möglichen Bohrplätzen folgen. Die Bohrungen sollen Aufschluss über die geologischen Bedingungen im Untergrund geben und so die Ergebnisse der 3D-Seismik und der Quartärbohrungen vervollständigen. Die Durchführungen von Sondierbohrungen erfordern eine kernenergierechtliche Bewilligung des UVEK. Die dazugehörigen Verwaltungsverfahren werden vom BFE geleitet. Peter Raible ist Fachspezialist Kernenergierecht beim BFE, er hat die Bewilligungsverfahren begleitet und gibt Auskunft über den Fortgang der Bohrungen. Weiterlesen
Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf Wohnstandort und Wirtschaft
Mögliche Auswirkungen von geologischen Tiefenlagern auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft sollen frühzeitig erkannt werden. Zu diesem Zweck sollen in der kürzlich gestarteten Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens neben einem Monitoring auch verschiedene, sogenannte «vertiefte Untersuchungen (VU)» durchgeführt werden. Weiterlesen
Planung zur Platzierung der Nebenzugangsanlagen für geologische Tiefenlager gestartet
In der laufenden dritten und letzten Etappe des Sachplanverfahrens, mit dem nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz gesucht wird, muss unter anderem auch festgelegt werden, wie die Anlagen an der Oberfläche gestaltet und wo sie gebaut werden sollen. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gibt an den nächsten Vollversammlungen der Regionalkonferenzen der Standortregionen bekannt, in welchem Perimeter sie Vorschläge für Nebenzugangsanlagen (NZA) zum geologischen Tiefenlager ausarbeiten wird (siehe Karten im Anhang). Voraussichtlich im Mai 2019 wird sie diese Vorschläge veröffentlichen.
Welche Informationen benötigen Menschen in der Zukunft über geologische Tiefenlager? Diese vielschichtige Frage beschäftigte die Expertengruppe der internationalen Kernenergie-Agentur Nuclear Energy Agency (NEA) zum Thema Wissensmanagement und Markierung geologischer Tiefenlager in den letzten Jahren. An einem Workshop in Paris wurden die Ergebnisse präsentiert.
Im Zentrum stand dabei die geänderte Sichtweise: Früher sollte mit der Markierung eines geologischen Tiefenlagers das unbeabsichtigte menschliche Eindringen in ferner Zukunft verhindert werden. Dazu wurde z. B. das Konzept der Dornen-Landschaft entwickelt, welches Menschen abschrecken sollte, am Ort eines geologischen Tiefenlagers zu graben. So sollte verhindert werden, dass sich Menschen Gefahren durch die immer noch vorhandene Radioaktivität aussetzen.
Diese Sichtweise hat sich geändert. Heute steht eine offenere Überlegung im Vordergrund. Künftigen Generationen sollen eigene, informierte Entscheidungen über geologische Tiefenlager möglich sein. So wäre es z. B. denkbar, dass in ferner Zukunft – wenn die Radioaktivität im Tiefenlager auf ein ungefährliches Niveau abgeklungen ist – die eingelagerten Materialien als Ressourcen dienen könnten.
Deshalb ist die NEA-Expertengruppe zum Schluss gekommen, dass zu einem geologischen Tiefenlager ein ganzes Wissenserhaltungssystem über verschiedene Zeiträume benötigt wird. Dies soll technische (wie z. B. die Aufbewahrung des Abfallinventars) aber auch gesellschaftliche Aspekte (z. B. Museen, Kunst oder Informationszentren) umfassen. Künftige Generationen sollen so einerseits vergangene Überlegungen und Taten nachvollziehen, andererseits aber auch selbst gut informierte Entscheidungen zur noch ferneren Zukunft geologischer Tiefenlager fällen können.
Simone Brander, Leiterin Grundlagen Entsorgung
Am Montag, 21. Januar 2019, fand die erste von vier Infoveranstaltungen des BFE in den drei potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager statt. An der Veranstaltung in Schaffhausen wurde über den Abschluss der Etappe 2 des Standortauswahlverfahrens informiert und ein Ausblick auf die kürzlich gestartete Etappe 3 gegeben.
Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Im Video der Nagra erfahren Sie, weshalb andere Arten der Entsorgung weniger sicher sind, woher der radioaktive Abfall stammt und wie lange er in der Tiefe gelagert werden muss. Weiterlesen
Als ich meine Stelle beim BFE angetreten habe, da habe ich mir den Kopf darüber zerbrochen, was wohl die Abkürzungen «gTL» oder «SGT» bedeuten. Jetzt werfe ich mit diesen Begriffen so sicher um mich, dass mich mein privates Umfeld oft nur fragend ansieht («gTL» ist übrigens die Abkürzung für «geologisches Tiefenlager»). Nach knapp drei Jahren verlasse ich das BFE mit vielen spannenden Erinnerungen, wertvollen Erfahrungen und der Gewissheit, mit dem Sachplan geologisches Tiefenlager (dieser trägt die Abkürzung «SGT»), ein sinnvolles Projekt mitgetragen zu haben. Über die Geologie, die Entsorgung radioaktiver Abfälle im Allgemeinen und das Sachplanverfahren habe ich in den drei Jahren viel gelernt. Ich habe wertvolle Einblicke in das politische System und die politischen Prozesse der Schweiz erhalten und verstehe nun, weshalb der Partizipation in diesem anspruchsvollen Thema ein so hoher Stellenwert zukommt. Wer an der Partizipation teilnehmen will, soll gut informiert sein. Dazu durfte ich in vielfältiger Art und Weise, mit Blogbeiträgen, Flyern, Newslettern und Videos beitragen.
Laufenburg und Laufenburg sind Zwillingsstädte, eine auf deutscher und eine auf Schweizer Seite des Rheins, verbunden mit der Laufenbrücke. Dieses Bild passt auf das, was die regionale Partizipation im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager beabsichtigt: Zusammenarbeit über zahlreiche Grenzen hinweg. Am 13. Dezember 2018 hat die Regionalkonferenz (RK) Jura Ost sich im aargauischen Laufenburg für Etappe 3 parat gemacht. Im Vorfeld gab es einige Diskussionen.
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