Im Rahmen von Etappe 2 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) zusammen mit den Mitgliedern der Regionalkonferenzen den Standort der Oberflächenanlagen (OFA) für die Regionen Jura Ost und Zürich Nordost bezeichnet. Momentan ist die entsprechende Klärung in der Region Nördlich Lägern im Gang. Doch auch die Lage der Nebenzugangsanlagen (NZA, siehe Blogbeitrag) muss festgelegt werden. Auch hier ist das oberste Ziel, diese ohne grosse Auswirkungen auf die Umwelt zu platzieren. Weiterlesen

Der Name sagt es selbst, ein geologisches Tiefenlager befindet sich in der Tiefe von mehreren Hundert Metern unter der Erde. Im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager des Bundesamts für Energie (BFE) wird festgelegt, wie ein Lagerkonzept aufgebaut werden muss und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Dabei wird klar, dass es für ein geologisches Tiefenlager ebenfalls verschiedene Bauten an der Erdoberfläche benötigt. Diese dienen als Zugänge zum unterirdischen Lagerbereich. Weiterlesen

Bei der Diskussion über einen möglichen Standort für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle steht meist das Thema Sicherheit für Mensch und Umwelt im Vordergrund. Dass dies wichtig ist, ist unbestritten: Das Kernenergiegesetz legt fest, dass die Bewilligung für eine solche Anlage nur erteilt werden darf, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch radioaktive Strahlung gewährleistet ist. Weiterlesen