Der Nationalrat sagt ja zu zwei wichtigen energiepolitischen Gesetzesvorlagen: Er stimmt dem revidierten CO2-Gesetz zu und sagt auch ja zum sogenannten Beschleunigungsanlass, der die Planungs- und Bewilligungsverfahren für grosse Stromproduktions-Anlagen straffen will.
Die Nachfrage nach Strom wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mit einem Ausbau der erneuerbaren Energien soll die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter gestärkt werden. Weil die Planungs- und Bewilligungsverfahren für neue Produktionsanlagen oft sehr lange dauern, soll das Energiegesetz angepasst werden.
Als Erstrat hat der Nationalrat nun mit 137 zu 56 Stimmen ja gesagt zur Beschleunigung der Verfahren für solche Anlagen. Die grosse Kammer folgte in allen zentralen Punkten ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N).
Neu soll der Standortkanton allein den Bau von Anlagen sowie Erweiterungen und Erneuerungen bewilligen können. Auch soll der Kanton neu jene Bewilligungen erteilen können, für die heute die Gemeinde zuständig ist. Die Gemeinden sollen aber früh ins Verfahren einbezogen werden. Und: Im Gesetz soll ausdrücklich festgehalten sein, dass die Kantone eine Zustimmung der Standortgemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung einer Anlage im beschleunigten Verfahren machen können.
Nationalrat will Neubauverbot für Kernkraftwerke nicht aufheben
Grundsätzliche Kritik gab es nur von der SVP. Die grösste Fraktion wollte, dass derr Bundesrat die Vorlage überarbeiten und den Fokus auf andere Technologien zur Energieerzeugung legen soll. Zudem wollte die SVP Windkraftprojekte von der Verfahrensbeschleunigung ausklammern, was der Nationalrat ablehnte
Auch den Bau neuer Kernkraftwerke lehnte der Nationalrat mit 101 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab und stützte damit seinen Entscheid vom Frühjahr. Schon damals lehnte die grosse Kammer im Rahmen des Energie-Mantelerlasses einen solchen Antrag ab, jedoch viel deutlicher. Die Mehrheit befand, dass ansonsten der Beschleunigungserlass akut gefährdet wäre.
Klares Ja zum CO2-Gesetz
Auch die zweite energiepolitische Vorlage hat der Nationalrat als Zweitrat angenommen. Mit 136 zu 34 Stimmen mit 26 Enthaltungen sagte er ja zum revidierten CO2-Gesetz für die Jahre 2025 bis 2030. Der Nationalrat entschied, dass die CO2-Reduktionen weiterhin zu 75% im Inland erfolgen sollen – dies entgegen dem Willen von FDP und SVP. Bundesrat und Ständerat hatten darauf verzichtet, einen fixen Inlandanteil vorzuschreiben. Sie wollten lediglich festhalten, dass die Reduktion der Treibhausgasemissionen «in erster Linie» im Inland erfolgen soll.
Weiter sprach sich der Nationalrat für die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengebäuden und auf öffentlichen Parkplätzen aus. Auch Bundesrat Albert Rösti warb dafür. «Leute, die bereit sind, auf Elektromobilität umzustellen, müssen auch Lademöglichkeiten haben, auch wenn sie nicht in einem Einfamilienhaus wohnen.»
Keine neue Abgabe für Privatjets
Der Nationalrat verzichtet zudem darauf, eine Abgabe für Flüge von Privatjets einzuführen. Ein erster Anlauf, das CO2-Gesetz zu revidieren, war an der Urne gescheitert. Nun soll vermehrt auf Anreize statt Abgaben gesetzt werden. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.
Die im Ständerat traktandierten energiepolitischen Vorstösse zu den Biomasse-Anlagen (Daniel Fässler, Mitte/AI) und dem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke (Thierry Burkhart, FDP/AG) wurden nicht behandelt.
Quelle: parlament.ch
Bild: Parlamentsdienste / Franca Pedrazzetti