, , ,

Gesuche für Marktprämie für unrentable Wasserkraft zurückgezogen


Für unrentable Wasserkraftwerke kann beim Bund Unterstützung beantragt werden. Drei Gesuchsteller haben für das Jahr 2022 je ein Gesuch eingereicht. Nun ziehen sie ihre Gesuche aber wieder zurück.

Die drei Gesuchsteller beantragten eine Marktprämie für das gleiche Wasserkraftwerk, an dem sie beteiligt sind. Energieaplus berichtete: Unrentable Wasserkraftwerke trotz hohen Strompreisen | BFE-Magazin energeiaplus | Energiemagazin des Bundesamtes für Energie. Sie begründen den Rückzug ihrer Gesuche zum Teil mit ihrer guten Ertragslage im vergangenen Geschäftsjahr und damit, dass sie im aktuellen politisch-ökonomischen Umfeld vorbildlich handeln wollen.

Für das Jahr 2022 liegt nun kein Gesuch mehr vor. Für die Marktprämie stehen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Die Mittel für 2022 werden nun nicht benötigt. Sie werden gemäss den Vorgaben im Energiegesetz für andere Verwendungszwecke eingesetzt.

Das Förderinstrument Marktprämie für die Unterstützung der einheimischen Grosswasserkraft (Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW) besteht seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018. Die Marktprämie soll die nicht gedeckten Gestehungskosten ausgleichen, beträgt aber höchstens 1.0 Rappen pro kWh. Das ursprünglich auf fünf Jahre (2018-2022) befristete Förderinstrument Marktprämie wurde während der Herbstsession 2021 vom Parlament bis 2030 verlängert. Ein letztes Mal erfolgt die Auszahlung deshalb im Jahr 2031 basierend auf den Geschäftszahlen 2030.

Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko der ungedeckten Gestehungskosten tragen muss. In der Schweiz sind meistens verschiedene Unternehmen an ein und demselben Wasserkraftwerk beteiligt. Sie tragen im Umfang ihrer Beteiligung das Risiko ungedeckten Gestehungskosten. Darum können mehrere Gesuchsteller für ihren jeweiligen Anteil an ein und derselben Anlage ein Gesuche einreichen. Grosswasserkraftwerke, an denen mehrere Unternehmen (Partner) beteiligt, sind heissen Partnerwerke.

Die Marktprämie Grosswasserkraft ist zu unterscheiden von der aktuell im Rahmen des Mantelerlasses (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) vom Parlament diskutierten gleitenden Marktprämie. Letztere soll den Zubau der erneuerbaren Stromproduktion unter anderem mit neuen Wasserkraftwerken fördern.

Bernhard Hohl, Sektion Wasserkraft, Bundesamt für Energie
Bild: Symbolbild Schweizer Luftwaffe