Tiefenlager radioaktive Abfälle: Partizipation für die Oberflächeninfrastruktur geht weiter
In Nördlich Lägern soll dereinst der radioaktive Abfall der Schweiz entsorgt werden. Für das geologische Tiefenlager ist indes auch Infrastruktur an der Oberfläche nötig. Die zuständige Fachgruppe der Regionalkonferenz Nördlich Lägern (FG OFI) und die Arbeitsgruppe Verpackungsanlagen geologisches Tiefenlager (AG VA gTL) haben ihre Stellungnahmen für die weitere Konkretisierung dieser Oberflächeninfrastruktur verfasst. Zentraler Punkt: Der Bau der Oberflächenanlage soll ein Vorzeigeprojekt sein.
Grundlage für die Stellungnahme ist die vorläufige Planungsstudie (NAB 22-05), welche die Nagra veröffentlichte, als sie die Wahl des Standorts für das geplante Tiefenlager im September 2022 bekannt gab. Die Planungsstudie zeigt auf, wie die Bauten an der Oberfläche ausgestaltet sein sollen. Basis waren unter anderem die Stellungnahmen der Regionalkonferenzen Nördlich Lägern und Jura Ost sowie der Standortkantone (zugehörige Medienmitteilungen unter «Links» auf dieser Seite unten).
Für die Arbeitsgruppe Verpackungsanlagen geologisches Tiefenlager (AG VA gTL) ist es wichtig, dass bestehende Bauten beim Zwischenlager Zwilag und dem Paul Scherrer-Institut berücksichtigt werden und auch die Topographie in der Umgebung des Zwilag. Der Eingriff in die Natur soll möglichst klein bleiben. Insbesondere das Wald- und Biotopgebiet «Nietebuck» müsse geschont und erhalten werden. Die Ortsdurchfahrten von Villigen und Böttstein sollen vermieden werden. Die Arbeitsgruppe hatte ihre Stellungnahme zu den Plänen der Nagra am 6. April 2023 verabschiedet und am 9. Juni 2023 mit einer Medienmitteilung öffentlich gemacht.
Schon am 9. November 2022 hatte die Fachgruppe Oberflächeninfrastruktur Nördlich Lägern (FG OFI NL) ihre Stellungnahme zu den Oberflächenanlagen beim geplanten Tiefenlager verabschiedet. Die Fachgruppe hatte sich an mehreren Workshops mit der Planungsstudie befasst. Ein zentraler Aspekt der Stellungnahme ist die Forderung, dass die Baustelle für die Oberflächenanlage ein Vorzeigeprojekt mit Vorbildcharakter werden soll. Das Ausbruchsmaterial soll in unmittelbarer Nähe deponiert und Siedlungsgebiete damit geschont werden.
Wichtig ist ebenfalls die Einsehbarkeit. Die FG OFI hat einen Optimierungsvorschlag gemacht, um die Sichtbarkeit der Anlage von besiedeltem Gebiet her durch Verschiebung und Errichten von Erdwällen weiter zu minimieren.
Die Nagra ist im Februar 2023 – soweit es der gegenwärtige Planungsstand erlaubt – auf diese Anliegen und offene Fragen eingegangen. Die Stellungnahme der FG OFI fordert ausserdem, dass «der partizipative Prozess auch bei der weiteren Planung, beim Bau und Betrieb des Tiefenlagers in der Region weitergeführt wird. So ist es möglich, dass die Mitwirkung der Gemeinden und der Bevölkerung der Region Nördlich Lägern gesichert werden kann. Wo immer möglich und sinnvoll sind die weiteren Planungserkenntnisse mit der Regionalkonferenz abzusprechen und mittels Partizipation die Haltung der Region einzuholen. Die FG OFI erachtet dies als gewichtigen Beitrag zur Akzeptanz des Tiefenlagers in unserer Region.»
Was geschieht nun mit diesen Stellungnahmen?
Die Nagra wird diese Rückmeldungen soweit wie möglich für das Rahmenbewilligungsgesuch für das geplante Tiefenlager berücksichtigen. Dieses wird Ende 2024 eingereicht. Für die Rahmenbewilligung ist nur die ungefähre Lage und Grösse der wichtigsten Bauten festzulegen (Art. 14, Abs. 1 und 2 KEG). Damit besteht ein Handlungsspielraum für weitere Optimierungen, die im Verlaufe der folgenden Schritte in Zusammenarbeit mit der Regionalkonferenz und insbesondere mit den betroffenen Gemeinden erfolgen werden.
Pascale Künzi, Fachspezialistin Regionale Partizipation, Bundesamt für Energie
Bild: BFE
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