, ,

Unrentable Wasserkraftwerke trotz hohen Strompreisen


Wer im Jahr 2022 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2023 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung (Marktprämie) einreichen. Drei Gesuchsteller haben für ein und dieselbe unrentable Anlage ein Gesuch eingereicht.

Das Bundesamt für Energie unterstützt Grosswasserkraftwerke mit der sogenannten Marktprämie. Diese Prämie gibt es seit 2018. Anrecht auf eine Prämie haben Anlagen, die im Geschäftsjahr 2022 (Kalenderjahr 2022 oder hydrologisches Jahr 2021/2022) ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen mussten.

Im Vergleich zum Vorjahr (Geschäftsjahr 2021) gingen noch weniger Gesuche ein: 2022 waren es 7 Gesuche für 6 Grosswasserkraftwerke. Die geringe Anzahl von Gesuchen ist eine Folge der hohen Strompreise. Im Geschäftsjahr 2022 waren die Marktpreise für Strom nochmals deutlich höher als im Jahr zuvor, das bereits sehr hohe Markpreise aufwies. Der durchschnittliche Spotmarktpreis über das Kalenderjahr (Jahresbase) lag 2022 bei 281.5 Franken pro MWh (zum Vergleich: 123.0 Fr./MWh im Jahr 2021 und 36.5 Fr./MWh im Jahr 2020). Es mag erstaunen, dass bei diesen extrem hohen Marktpreisen Wasserkraftanlagen unrentabel sind. Das hängt damit zusammen, dass Wasserkraftwerke, die einen grossen Teil des Stroms aus gepumptem Wasser produzieren (Umwälzwerke), bei höheren Strompreisen nicht nur höhere Erlöse, sondern auch höhere Gestehungskosten aufweisen. Der Strom für das Pumpen muss am Markt zu hohen Preisen beschafft werden.

Verfügungen bis Ende 2023
Keine Marktprämie gibt es für Strom aus unrentablen Grosswasserkraftanlagen, der in der Grundversorgung zu Gestehungskosten abgesetzt werden konnte, da dabei keine ungedeckten Gestehungskosten anfallen (Artikel 31 im Energiegesetz). In der Grundversorgung sind jene Endkunden, die ihren Stromlieferanten nicht selber wählen können.

Das BFE wird die eingegangenen Gesuche nun zusammen mit der von ihm beauftragten Vollzugsstelle AFRY Schweiz AG eingehend prüfen. Bis spätestens Ende 2023 wird das BFE die entsprechenden Verfügungen erlassen.

Für die Marktprämie Grosswasserkraft stehen aus dem Netzzuschlagsfonds rund 100 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung – abzüglich der Rückerstattung des Netzzuschlags für stromintensive Endverbraucher und der Vollzugskosten.

Das Instrument der Marktprämie ist bis 2031 befristet. Die Marktprämie ist zu unterscheiden von der aktuell im Rahmen des Mantelerlasses (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) vom Parlament diskutierten gleitenden Marktprämie. Letztere soll den Zubau der erneuerbaren Stromproduktion unter anderem mit neuen Wasserkraftwerken fördern.

Bernhard Hohl, Sektion Wasserkraft, Bundesamt für Energie
Bild: Symbolbild Schweizer Luftwaffe