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2021: Neues Jahr – Neue Regulierungen im Energiebereich


2021 treten verschiedene Verordnungsänderungen im Energiebereich in Kraft. Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Revisionen erstellt.

Die Änderung der Energieeffizienzverordnung (EnEV) tritt am 1. Mai 2021 in Kraft. Damit werden die neuen Regelungen der EU zur Reifenetikette in das Schweizer Recht übernommen. Die Reifenetikette informiert über Treibstoffeffizienz, Nasshaftungseigenschaft und Rollgeräusch der Reifen.

Am 1. März 2021, 1. Juli. 2021 und 1. September 2021 treten zudem weitere Neuerungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) in Kraft, die der Bundesrat am 22. April 2020 beschlossen hatte. Damit werden die verschärften Energieeffizienzvorschriften der Europäischen Union (EU) für serienmässig hergestellte Anlagen und Geräten in das Schweizer Recht übernommen. Dazu gehört auch die neue Energieetikette, die per 1. März 2021 gilt. Sie führt wieder die ursprüngliche Skala von A bis G ein. Dies jedoch auf einem höheren Niveau: Aus A+++ wird B oder C. Mehr dazu im Energeia-Artikel Schluss mit A+++!.

Die neue Fassung der Verordnung des UVEK über Angaben zur Energieeffizienz neuer Personenwagen (VEE-PW) tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit teilt das UVEK die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen wie jedes Jahr neu ein.

Die Änderung der Energieförderungsverordnung (EnFV) tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Der Bundesrat erhöht damit per 1. April 2021 bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) den Leistungsbeitrag bis 30 Kilowatt um 40 Franken auf 380 Franken pro Kilowatt, der Grundbeitrag wird hingegen gesenkt. Das setzt einen Anreiz, grössere Anlagen zu bauen und geeignete Dachflächen möglichst ganzflächig für die Photovoltaik zu nutzen.

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 12. November 2020 ausserdem bekanntgegeben, dass 2021 für die Förderung der Photovoltaik insgesamt 470 Millionen Franken zur Verfügung stehen: 270 Millionen Franken für Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen und 200 Millionen Franken für grosse PV-Anlagen. Die Wartelisten werden damit erstmals komplett abgebaut.

Für die Förderung der Wasserkraft präzisiert die revidierte Energieförderungsverordnung (EnFV) das Kriterium der «erheblichen Erweiterung» von Wasserkraftanlagen, sowie die Förderung von erheblichen Erweiterungen und Erneuerungen von Ausleit- und Unterwasserkanälen mit Investitionsbeiträgen.

Die Änderung der Stromversorgungsverordnung (StromVV) tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie präzisiert damit den Zugang der Endverbraucher, Erzeuger und Speicherbetreiber (Messkunden) zu den von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) gemessenen Daten.

Schon im April 2019 hatte der Bundesrat die neuen gesetzlichen Regelungen zur «Strategie Stromnetze» per 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt (Medienmitteilung vom 03.04.2019). Die neuen Bestimmungen zu den Mehrjahresplänen (Art. 6a) in der revidierten Stromversorgungsverordnung (StromVV) treten allerdings erst im Juni 2021 in Kraft (Art. 6a).

Ausblick

Noch bis zum 11. Januar 2021 in der Vernehmlassung sind weitere Änderungen von Verordnungen im Energiebereich, die per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt werden sollen (Medienmitteilung vom 29.09.2020). Dazu gehören:

Die Totalrevision der Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV). Sie wird dem neuesten Stand der Technik und der Praxis der Aufsichtsbehörden angepasst, um den Schutz von Mensch und Umwelt weiter zu verbessern.

Die Totalrevision der Safeguardsverordnung (SaV). Sie führt das Konzept «Safeguards by Design» bei der Planung neuer Anlagen ein (wie beispielsweise bei einem geologischen Tiefenlager und dessen Oberflächenanlagen), definiert die den Safeguardsmassnahmen unterstellten Materialien und führt Melde- und Freigabepflichten der Bewilligungsinhaber ein.

Die Änderung der Leitungsverordnung (LeV). Sie präzisiert die Regelungen zum Mehrkostenfaktor. Dieser regelt, dass eine Stromleitung in die Erde verlegt werden muss (Erdverkabelung), wenn die Gesamtkosten im Vergleich zu einer Freileitung einen bestimmten Faktor (Mehrkostenfaktor) nicht überschreiten.

Die Änderung der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Sie ändert die Zulassungsbedingungen für die Prüfung zur Erlangung einer eingeschränkten Installationsbewilligung für besondere elektrischen Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen). Damit wird es für Berufsfachleute aus der Gebäudehüllen- und Dachdeckerbranche einfacher, eine Installationsbewilligung für solche Anlagen zu erhalten.

Die Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA). Damit wird die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben. Dadurch können beispielsweise Photovoltaikanlagen und Notstromgeneratoren einfacher, günstiger und schneller realisiert werden.

Die Änderung der Energieeffizienzverordnung (EnEV). Sie bringt dem BFE die Kompetenz, alle serienmässig hergestellten Anlagen und Geräte und ihre Bestandteile stichprobenweise energietechnisch zu überprüfen, auch ohne vorgängige Kontrolle der technischen Unterlagen.

Alicia Salas, Hochschulpraktikantin Medien und Politik, BFE

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