Gesuche für die Marktprämie Grosswasserkraft
Wer Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk vertreibt, konnte beim Bundesamt für Energie bis Ende Mai 2020 ein Gesuch einreichen für eine finanzielle Unterstützung. Relevant ist das Geschäftsjahr 2019. 23 Gesuchsteller haben das gemacht für 33 unrentable Anlagen. Beantragt werden Marktprämien in der Höhe von total rund 86 Millionen Franken.
Das Bundesamt für Energie (BFE) unterstützt Grosswasserkraftwerke mit der sogenannten Marktprämie. Diese Prämie gibt es seit 2018. 2020 zahlt das BFE diese also zum dritten Mal aus an Anlagen, die im Geschäftsjahr 2019 ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen mussten.
Im Vergleich zum Vorjahr gingen mehr Gesuche ein: 2019 waren es 17 Gesuche für 27 Grosswasserkraftwerke mit einer beantragten Summe von 66 Millionen Franken. 2020 erhöhten sich sowohl die Zahl der Gesuche (+6), wie die Zahl der unrentablen Grosswasserkraftanlagen (+6). Höher fällt auch der ersuchte Betrag aus (+20 Millionen Franken). Das hat damit zu tun, dass im Geschäftsjahr 2019 die Marktpreise im Durchschnitt deutlich tiefer lagen als 2018. Mehr Kraftwerke fielen dadurch unter die Rentabilitätsschwelle.
Verfügungen bis November 2020
Keine Marktprämie gibt es für Strom aus unrentablen Grosswasserkraftanlagen, der in der Grundversorgung zu den Gestehungskosten abgesetzt werden konnte, also bei jenen Endkunden, die ihren Stromlieferanten nicht selber wählen können. Der Grund: Diesen Betreibern und Eigentümern von Grosswasserkraftanlagen respektive Energieversorgungsunternehmen fallen so keine ungedeckten Gestehungskosten an. So sieht es Artikel 31 im Energiegesetz vor.
Das BFE wird die eingegangenen Gesuche nun zusammen mit der von ihm beauftragten Vollzugsstelle AFRY (ehemals AF-Consult) eingehend prüfen. Bis Mitte November 2020 wird das BFE die entsprechenden Verfügungen erlassen.
Für die Marktprämie Grosswasserkraft stehen aus dem Netzzuschlagsfonds, abzüglich der Rückerstattung des Netzzuschlags für stromintensive Endverbraucher und der Vollzugskosten, rund 100 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Das Instrument der Marktprämie ist bis 2022 befristet.
Bernhard Hohl, Sektion Wasserkraft, Bundesamt für Energie
Bild: Symbolbild Schweizer Luftwaffe
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