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Energiethemen in der Frühjahrssession 2020

Parlament

Aufgrund der sich rasch verschlechternden Situation um das Coronavirus beschlossen die Ratspräsidien, die Sitzung des Parlaments zu unterbrechen. Das bedeutet, dass der untenstehende Text nicht mehr relevant ist.
Wir werden die Daten ändern, wenn das Parlamentsbüro über die weitere Bearbeitung dieser Dossiers informieren wird.

 

Die diesjährige Frühlingssession läuft bereits seit dem 2. März. Kommende Woche stehen nun die Geschäfte aus dem Energiebereich auf der Agenda. Neben zehn Vorstössen steht die Totalrevision des CO2-Gesetzes im Fokus der Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

Ständerat

Der Ständerat wird am 17. März 2020 über die Motion Nordmann 19.4258 beraten. Diese beauftragt den Bundesrat erforderliche Massnahmen zu treffen, um beim Bau von Photovoltaikanlagen den Datenaustausch zwischen den zuständigen Stellen mittels eines Administrationstools zu vereinfachen. Die Motion wurde in der Wintersession 2019 vom Nationalrat gutgeheissen.

Ebenfalls als Zweitrat wird der Ständerat die Motion Guhl 19.3755 behandeln. In seiner Motion fordert Nationalrat Guhl das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen zu ermöglichen, um eine effiziente Integration der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. In der Herbstsession 2019 wurde die Vorlage vom Nationalrat angenommen.

Weiter wird sich der Ständerat mit der Interpellation Müller 19.4555 beschäftigen. Darin bittet Ständerat Müller den Bundesrat, sechs Fragen zum Langzeitbetrieb von Kernkraftwerken zu beantworten.

Nationalrat

Die grosse Kammer diskutiert am 18. und 19. März die Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020. Nachdem der Ständerat in der letzten Herbstsession die Vorlage in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme angenommen hat, steht die Revision jetzt vor einer entscheidenden Weichenstellung. Wenn das Gesetz im Parlament angenommen wird und die Referendumsphase übersteht, wird es voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Im geltenden CO2-Gesetz laufen einzelne Bestimmungen per Ende 2020 aus. Für die zeitliche Überbrückung (d.h. für das Jahr 2021) hat das Parlament im Dezember 2019 die Parlamentarische Initiative Burkart 17.405 angenommen. Vergangenen Februar hat die nationalrätliche Umweltkommission die Totalrevision des CO2-Gesetzes mit 18 zu 7 Stimmen gutgeheissen. Wie die UREK-N in ihrer Medienmitteilung vom 12. Februar 2020 schreibt, trägt sie dabei die Hauptelemente der ständerätlichen Vorlage mit, insbesondere die Reduktionsziele, die Vorgaben für Fahrzeuge, den Klimafonds und die Flugticketabgabe.

Das Bundesamt für Energie (BFE) ist bei den folgenden Themen der Totalrevision des CO2-Gesetzes federführend:

  • Gebäudevorschriften (Art. 8 und 9) zur Minderung der CO2-Emissionen: Die Kantone sorgen dafür, dass die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen, die von der Gesamtheit der Gebäude in der Schweiz ausgestossen werden, im Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 um 50 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. Sie verschärfen ab 2023 die CO2-Grenzwerte für Neubauten (0 kg CO2/m2) und für bestehende Bauten (20 kg CO2/m2, Senkung um 5 kg alle 5 Jahre).
  • Die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen, leichte Sattelschlepper sowie schwere Fahrzeuge (Art. 10ff) werden ebenfalls weiter verschärft. Die CO2-Emissionen von neuzugelassenen Personenwagen dürfen seit diesem Jahr höchstens 95 g CO2/km anstatt 130 betragen. Neu werden CO2-Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge eingeführt (147 g CO2/km).
  • Das Gebäudeprogramm (Art. 39): Höchstens ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, max. aber 450 Millionen Franken pro Jahr werden für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden verwendet. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Kantonen Globalbeiträge.
  • Fördermassnahmen auf Bundesebene für Gebäude und Wärme (Art. 39 Abs. 2): Der jährliche Beitrag des Bundes für Geothermie, Fernwärme, Energieplanung, erneuerbare Heizsysteme und Ladestationen in Gebäuden soll von 30 Millionen Franken auf 60 Millionen erhöht werden.

Weiter werden 7 energiepolitische Vorstösse im Nationalrat debattiert. Das Sessionsprogramm mit allen Geschäften finden Sie hier.

Alicia Salas, Hochschulpraktikantin Medien und Politik, BFE

2 Kommentare
  1. Werner Zumbrunn
    Werner Zumbrunn sagte:

    Ich muss (leider) die folgende Prognose wagen: Das neue CO2-Gesetz wird in der Referendumsabstimmung scheitern. Die wichtigsten Gründe sind m. E.:
    – Treibstoffe werden von der CO2-Abgabe weitgehend ausgenommen, obwohl sie ganz wesentlich zu den CO2-Emissionen beitragen.
    – Eine CO2-Abgabe von bis zu 210 Franken/Tonne ist im europäischen Umfeld geradezu exorbitant. Deutschland hat zum Beispiel eine Abgabe von 25 Euro/Tonnen geplant.
    – Der grosse Emittent Industrie, welcher am Emissionshandelssystem EHS teilnimmt, wird von der CO2-Abgabe ausgenommen. Er kann sich zurzeit Zertifikate zum Preis von wenigen Euro/Tonne kaufen.
    Beinahe die ganze Last der CO2-Abgabe müsste deshalb im Gebäudebereich von den privaten Haushalten getragen werden, während die grossen Emittenten Industrie und Verkehr geschont würden. Meines Erachtens hätte nur ein CO2-Gesetz eine Chance, welches sinnvollerweise Industrie, Verkehr und Gebäudebereich gleich behandelt würde.

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  2. Cosandey
    Cosandey sagte:

    Das Einspeisemangement von PV-Erzeugungsanlagen ist ein immer wiederkehrender Dauerbrenner:

    * dient eigentlich der Verhinderung namhafter PV-Produktionsleistung.
    * damit können die Netzbetreiber, welche ja ihr Energielieferungsmonopol mit der vollen Marktöffnung verlieren, verhindern dass Sie als PV-Betreiber oder jene im Quartier die Tagesspitzen abdecken und ..
    * in einer von einigen Energielieferanten gewünschten Welt des „floating tariff“ die hochpreisige Premiumzeit „absahnen“.

    Eigentlich müsste es umgekehrt sein, wenn man den Willen der Energiestrategie ernsthaft und sinngemäss umsetzen würde:
    Regeln:
    1. Der physische Abstand Erzeugungsort -Verbrauchsort soll sich in der Regulierung des Energiemarktes niederschlagen.
    Lange Transportwege (mehrfache Spannungswandlung), weit entfernte Produktionsanlagen (mehr Verluste) mit unklaren oder verschleierter CO2- Belastung sollen damit zurückgedrängt werden
    2. dezentrale Einspeisung soll immer Priorität haben *
    3. Das Verteilnetz soll die Differenzleistung liefern, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
    4. Spannunsregelung auf der Niederspannungsebene einführen resp. saisonal umstellen , damit 2) sichergestellt wird (Netzbetreiber)
    5. Spannungsregelung auf Mittelspannungsebene so, dass 2) sichergestellt wird
    6. Die Kosten für Lastausgleich und Redundanz werden somit ansteigen, der Gesamtpreis der Energie wird tendentiell sinken.
    7. Mit den Erträgen aus 6. werden dezentrale Batteriespeicheranlagen oder andere Technologien zur (Tages-) Speicherung und somit zur Glättung der Spitzenleistung gefördert. Dadurch sinken die Netzausbaukosten im Monopolbereich.
    8. Der internationale Stromhandel ist zurückzustufen. Die Elektrizitätsversorgung in der Schweiz wurde primär für die sichere und dauerhafte Versorgung der Landesinfrastruktur gebaut. Solange die Versorgungslage CH und die Marktsituation es erlaubt, ist der Stromhandel gut für diese höheren Ziele.

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