Wie verhindern, dass Trinkwasser verschmutzt wird?
Letzte Woche führte das BFE in Zürich ein Ausbildungsmodul für die Mitglieder der Regionalkonferenzen zum Thema «Radiologische Sicherheit & Gewässerschutz» durch. Ziel war es, aufzuzeigen, wie die Verschmutzung von Trinkwasser durch Radioaktivität wie auch durch andere Quellen verhindert werden kann.
Die Vertreter des BFE führten ins Thema ein. Sie skizzierten die Zuständigkeiten der Akteure im Sachplanverfahren und ordneten einen Nagra-Bericht von 2013 zur Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage eines Tiefenlagers und dessen Beurteilung durch die Fachbehörden des Bundes (BAFU, ENSI und BFE) ein.
Der Nagra-Vertreter Philipp Senn verneinte die Frage, ob eine Oberflächenanlage eine «besonders gefährliche Anlage im Sinne des Gewässerschutzes» sei. Er stellte aber klar, dass man selbstverständlich entsprechende Vorkehrungen treffen müsse und dies auch tun werde. Die Sicherheit habe oberste Priorität und auch die Nagra wisse um die fatalen Konsequenzen von verschmutztem Trinkwasser. Verschmutzung müsse auf jeden Fall verhindert werden.
Donat Gubler vom Zwilag zeigte auf, was bereits gemacht wird. Der Chef der Abteilung Überwachung erklärte, wie umfassend die Strahlung und auch die konventionellen Verschmutzungen seit Bestehen der Anlage, die einer Oberflächenanlage eines Tiefenlagers sehr ähnlich ist, gemessen werden. So berichtete er, dass in den fast 20 Betriebsjahren noch kein einziges Mal erhöhte Werte gemessen wurden und einige radiologische Grenzwerte normalerweise im Rahmen des 100- bis 1000-fachen unterschritten werden.
Der Gewässerschutzverantwortliche des BAFU, Michael Schärer, und der Leiter der Abteilung Entsorgung des ENSI, Felix Altorfer, erläuterten die Gesetzeslage und die Praxis in Bewilligungsprozessen. Schärer betonte die hohe Bedeutung des Grundwassers. Der Gewässerschutzbereich Au mache etwa 30 Prozent der Schweizer Landesfläche aus. Bedeutende Infrastrukturanlagen wie der Flughafen Zürich oder das Zwilag lägen in diesem Bereich. Deshalb könne eine Oberflächenanlage eines Tiefenlagers ohne Gefährdung des Grundwassers grundsätzlich darin gebaut werden. Altorfer erörterte abschliessend die Anforderungen an die radiologische Sicherheit und betonte, dass es ohne genügenden Nachweis der Sicherheit keine Bewilligung für ein Tiefenlager gäbe. Die beiden Behörden werden die Konzepte und Pläne der Nagra hinsichtlich der radiologischen Sicherheit (ENSI) und des «konventionellen» Gewässerschutzes (BAFU) prüfen, sobald die Nagra ihr Rahmenbewilligungsgesuch einreichen wird (ca. 2024).
Andreas Besmer, Fachspezialist Regionale Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit
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