, ,

«Sicher, suuber, schwizerisch»


Vor einem Jahr sagte das Schweizer Stimmvolk «Ja» zum totalrevidierten Energiegesetz und hat sich damit für mehr Energieeffizienz, für mehr erneuerbare Energien und für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Atomstrom ausgesprochen. Seit dem 1. Januar 2018 ist das Gesetz nun in Kraft und sorgt für einige Neuerungen beim Bundesamt für Energie:

Monitoring-Bericht

Das neue Energiegesetz definiert Richtwerte für den Energie- und Stromverbrauch sowie zur Produktion neuer erneuerbarer Energien und Wasserkraft. Diese Richtwerte sollen bis 2035 erreicht werden. Wie sich der Verbrauch und die Produktion künftig entwickeln, steht neben anderen Themenfeldern und Indikatoren im Fokus des Monitorings, das ebenfalls im Energiegesetz verankert ist. Den ersten Monitoring-Bericht veröffentlicht das BFE im Herbst 2018 für das Referenzjahr 2017. Dieser wird daraufhin jährlich aktualisiert. Alle fünf Jahre ist zusätzlich ein vertiefter Bericht des Bundesrats ans Parlament vorgesehen, der auch die Wirkungen der Massnahmen des Energiegesetzes untersucht.

Netzzuschlagsfonds

Dass der Netzzuschlag mit dem neuen Energiegesetz von 1.5 auf maximal 2.3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht wurde, ist nichts Neues und wurde im Abstimmungskampf heiss debattiert. Weniger bekannt ist jedoch die Tatsache, dass seit Inkrafttreten des Energiegesetzes nicht mehr die Stiftung «Kostendeckende Einspeisevergütung» den Netzzuschlagsfonds verwaltet sondern das Bundesamt für Energie. Aufgabe des BFE ist die Planung des Mitteleinsatzes. Ziel ist, möglichst viele Projekte finanziell zu unterstützen, ohne eine Verschuldung des Fonds zu riskieren. Eine anspruchsvolle Aufgabe. Denn der künftige Geldbedarf ist von Faktoren abhängig, die nur schwer vorhersehbar sind: Etwa von der Entwicklung des Strommarktpreises in Europa oder vom Energieverbrauch in der Schweiz. Das BFE arbeitet deshalb mit verschiedenen Szenarien, um die Entwicklungen möglichst realistisch einschätzen zu können. Diese Szenarien werden regelmässig aktualisiert und ermöglichen eine laufende Steuerung des Einsatzes der Fondsgelder.

Marktprämie

Für Grosswasserkraftanlagen (ab 10 MW) gibt es für die Geschäftsjahre 2017 bis 2021 neu Marktprämien. Sie sollen die ungedeckten Gestehungskosten abfedern. Gesuche für das Geschäftsjahr 2017 müssen bis am 31. Mai 2018 eingereicht werden. Wer sich bereits die Energieförderverordnung angesehen hat, weiss, wie umfassend ein solches Gesuch sein muss: Grösse der Anlage, anrechenbare Kosten pro Anlage, die Abschreibungspraxis der letzten fünf Jahre sowie Angaben zur Verbesserung der Kostensituation. Um dem gerecht zu werden, hat das Bundesamt für Energie nicht nur ein Gesuchsformular erstellt sondern auch verschiedene, erläuternde Hilfsmittel.

Ein Rückblick auf das Jahr seit der Abstimmung von Benoît Revaz, Direktor des Bundesamts für Energie, ist im folgenden Video zu sehen.

Stephanie Bos, Hochschulpraktikantin Medien und Politik, BFE

 

1 Antwort
  1. Markus Saurer
    Markus Saurer sagte:

    Vor allem zeichnet sich immer deutlicher ab, dass «SICHER, SUUBER, SCHWIZERISCH» für vieles zutreffen mag, aber ganz sicher nicht für die Energiestrategie 2050 und die aktuelle Energiepolitik. Wie kann man nur einer Praktikantin heute noch eine solche Überschrift unterjubeln… Oder soll das eine Erinnerung an den behördlichen Fake im Abstimmungskampf sein?

    Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .