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Geologische Tiefenlager: Wie sicher müssen sie für Mensch und Umwelt aus ethischer Sicht sein?


«Mit der geologischen Tiefenlagerung sind radioaktive Abfälle so zu entsorgen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt vor deren ionisierender Strahlung dauernd gewährleistet ist, ohne dass künftigen Generationen unzumutbare Lasten und Verpflichtungen auferlegt werden.» So lautet das geltende Schutzziel für geologische Tiefenlager in der Schweiz, welches in der Richtlinie ENSI-G03 des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) festgehalten ist. Aber was bedeutet in dieser Definition «unzumutbar»? Was wären demgegenüber «zumutbare Lasten»? Oder was ist mit «Mensch» gemeint? Ein einzelner Mensch oder die gesamte Menschheit? Je nachdem, wie diese Fragen beantwortet werden, resultieren unterschiedliche Anforderungen an die Sicherheit geologischer Tiefenlager. Die Frage, welches Mass an Sicherheit für Mensch und Umwelt bei der Errichtung geologischer Tiefenlager für radioaktive Abfälle aus ethischer Sicht zu erfüllen ist, steht im Zentrum des Forschungsprojekts «Schutzziele als ethische Fragen».

Anhand einer systematischen Literaturrecherche zeigte sich, dass die Sorge um das Wohlergehen des Menschen im Mittelpunkt steht. Die Sorge um die Umwelt leitet sich daraus ab, dass sie die notwenige Lebensgrundlage des Menschen darstellt.

Mit den Ergebnissen der Literaturrecherche werden im Schlussbericht vier Leitfragen beantwortet: Welche ethischen Überlegungen und umweltpolitischen Prinzipien sind geeignet, künftig bei Wahlen von Schutzzielen und -kriterien als Grundlage zu dienen? Bei der Wahl von künftigen Schutzzielen sind gemäss internationalem Konsens folgende Aspekte zu berücksichtigen: Schutz der Gesundheit, Nachhaltigkeit, Vorsorge, intragenerationelle (innerhalb einer Generation) und intergenerationelle (generationenübergreifende) Gerechtigkeit. Zudem ist das Nicht-Schadensprinzip wegweisend und der Respekt vor der Entscheidungsfreiheit künftiger Generationen ist zu diskutieren. Das Nicht-Schadensprinzip ist ein grundlegendes Moralprinzip und beinhaltet – je nach Definition – einerseits den Schutz vor schädlicher radioaktiver Strahlung, andererseits aber auch soziale und ökonomische Effekte (z. B. die Forderung, die Nutzung von Bodenschätzen beim Bau eines geologischen Tiefenlagers nicht unnötig einzuschränken).

Was heisst «schützen» über lange Zeiträume (bei unbekannter Entwicklungvon Mensch und Technik)? «Schützen» über einen langen Zeitraum bedeutet einerseits, die Ungewissheiten anzuerkennen, die bezüglich natürlicher, technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen damit verbunden sind. Ein offen geführter Prozess der schrittweisen Findung und Umsetzung einer Entsorgungslösung, kann helfen, diesen ungewissen Entwicklungen sinnvoll zu begegnen. Andererseits soll dabei aber die Pflicht der jeweiligen Generation zur Verantwortungsübernahme bezüglich radioaktiver Abfälle nicht geschwächt werden.

Was ist unter Gerechtigkeit im Umgang mit Mensch und Umwelt (z. B. bezüglich Strahlenschutz) über sehr lange Zeitspannen zu verstehen (intergenerational equity)? Die Vorstellungen von zukünftigen Generationen sind ein Konstrukt aus heutiger Sicht, in das auch Wertungen miteinfliessen. Je nach anvisiertem Schutzmass – nur fundamentale Bedürfnisse decken oder eine bestimmte Lebensqualität erreichen? – fällt die Beantwortung der gestellten Frage unterschiedlich aus.

Gibt es eine Zeitspanne, nach der eine generationenübergreifende Verpflichtung ihren Sinn verloren hat? Diese Frage wird in der Literatur verneint. Jedoch wird aus ethischer Sicht an ein zeitlich abgestuftes Schutzsystem aufgrund der sich abbauenden Radioaktivität gedacht. Konkret wird dabei an ein abgestuftes Schutzsystem gedacht, das einerseits dem Selbstbestimmungsrecht zukünftiger Generationen durch die Rückholbarkeit des Abfalls Genüge leistet, andererseits aber auch der ethischen Schutzverantwortung durch passive Sicherheitsbarrieren im Untergrund gerecht wird. Wir kennen die Werte und Lebensvorstellungen weit in Zukunft liegender Generationen nicht. Aber wir gehen davon aus, dass sie als Menschen zumindest ähnliche grundlegende Bedürfnisse haben werden, wie wir. Deshalb ist in diesem Fall das Nicht-Schadensprinzip höher zu gewichten als die Möglichkeit, dass weit in der Zukunft liegende Generationen über die Entsorgungsart des radioaktiven Abfalls selbst entscheiden können.

Die Resultate des Forschungsprojekts liefern wertvollen Input für die anstehende Revision der Richtlinie ENSI-G03 durch das Eidgenössischer Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI). In dieser Richtlinie sind neben dem geltenden Schutzziel der geologischen Tiefenlagerung, die Leitsätze zur Umsetzung des Schutzziels und die Schutzkriterien festgehalten.

Simone Brander, Leiterin Forschungsprogramm Radioaktive Abfälle

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