Die tiefen Strompreise im europäischen Stromhandel setzen die Schweizer Wasserkraft unter Druck. Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 hat das Volk auch beschlossen, die bestehende Grosswasserkraft zu unterstützen. Gemäss den Artikeln 30 und 31 des neuen Energiegesetzes, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, wird Strom aus Grosswasserkraftanlagen mit einer Marktprämie unterstützt. Anspruch auf eine Marktprämie haben Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW, die ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Das Förderinstrument ist auf fünf Jahre befristet und wird zum ersten Mal im Jahr 2018 basierend auf den Geschäftszahlen 2017, und ein letztes Mal im Jahr 2022 basierend auf den Geschäftszahlen 2021 ausbezahlt.
Finanziert wird die Marktprämie mit Geld aus dem Netzzuschlagsfonds: 0,2 Rappen pro kWh bzw. rund 110 Millionen Franken sind dazu für die Marktprämie jährlich reserviert. Pro Kraftwerk werden höchstens 1,0 Rappen pro kWh ausbezahlt. Reicht das Geld aus dem Netzzuschlagsfonds nicht aus, so wird eine lineare Kürzung der Beiträge je Anspruchsberechtigten vorgenommen. Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko nicht gedeckter Gestehungskosten trägt. Dies können Betreiber, Eigner oder Stromversorgungsunternehmen mit langfristigen Bezugsverträgen sein.
Um die Marktprämie zu beantragen, muss ein Gesuchsformular ausgefüllt und mit allen benötigten Anhängen bis am 31. Mai 2018 beim BFE eingereicht werden. Das Gesuchsformular kann auf der Webseite des Bundesamts für Energie (BFE) heruntergeladen werden. Da es sich bei der Frist um eine Verwirkungsfrist handelt, verfällt der Anspruch auf die Marktprämie, sollte bis am 31. Mai kein vollständiges Gesuch eingereicht worden sein.
Zuständig für den Vollzug ist das Bundesamt für Energie. Fachlich und administrativ wird das BFE von der Firma AF-Consult unterstützt. Um die wichtigsten Abläufe und Regeln beim Vollzug der Marktprämie zu erläutern, organisiert das BFE am 20. März 2018 eine Infoveranstaltung für potenzielle Gesuchsteller. Interessenten können sich bis am 13. März 2018 per E-Mail unter marktpraemie@bfe.admin.ch anmelden. Hier geht es zu weiteren Informationen zur Marktprämie für Grosswasserkraftanlagen.
Leoni Jossen, Hochschulpraktikantin Energieversorgung und Monitoring
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!