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Energiepolitik der Kantone

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Gemäss Bundesverfassung sind für die Energiepolitik im Gebäudebereich vor allem die Kantone zuständig (Art 89 Abs. 4 BV). Sie sind aber auch in weiteren energiepolitischen Bereichen involviert und aktiv (z.B. Energieversorgung, Richtplanung, Unterstützung EnergieSchweiz-Projekte, Förderung, Grossverbraucher, Mobilität, Vorbildfunktion, etc.).

In den meisten Kantonen wurden in den letzten Jahren Strategien, Konzepte, Leitlinien oder Planungsberichte zur Energiepolitik des Kantons mit konkreten Zielsetzungen und Massnahmenplänen erarbeitet. Ihre Zielsetzungen orientieren sich u.a. an den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft, einer Reduktion des CO2-Ausstosses oder den Zielen von EnergieSchweiz.

Ein kürzlich publizierter Bericht zeigt nun den Stand der Energiepolitik der Kantone im Jahr 2016 auf. Ein Highlight des Berichtsjahrs war die Generalversammlung vom 26. August 2016. Damals hat die Energiedirektorenkonferenz ein Leitbild zur langfristigen Entwicklung der interkantonalen Gebäudepolitik „Gebäudepolitik 2050“ verabschiedet. Darin strebt die EnDK z.B. an, bis 2050 die Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudebereich auf einen Zielwert unter 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Nach der von der Energiedirektorenkonferenz am 9. Januar 2015 verabschiedeten Mustervorschriften der Kantonen im Energiebereich (MuKEN 2014) soll im Bereiche des Neubaus das Konzept des „Nahezu-Null-Energiegebäudes“ eingeführt werden. Angestrebt wird ein Standard, der zwischen den heutigen Minergie- und Minergie-P-Anforderungen liegt. Das heisst konkret, dem Gebäude auf einem bestimmten Grundstück wird von aussen möglichst wenig Energie zugeführt. Die erforderliche Energie wird soweit als möglich auf dem Grundstück oder im und am Gebäude produziert. Zudem wird jeder Neubau auch einen Anteil seines Strombedarfes in Zukunft selber decken müssen.

Was das Gebäudeprogramm Teil A betrifft (Sanierung der Gebäudehülle): Zwischen 2010 und 2016 gingen insgesamt rund 99‘500 Gesuche im Umfang von fast CHF 1‘061 Mio. ein. Davon wurden bis Ende 2016 rund 80‘700 Gesuche im Umfang von mehr als CHF 818 Mio. ausbezahlt. Über die in diesem Jahren getätigten Auszahlungen wurde gesamthaft eine Fläche von rund 24’085’000 m2 energieeffizient saniert; unter anderem 2’398’000 m2 Fenster, 10’745’000 m2 Dachflächen und 8’241’000 m2 Fassaden.

Im Rahmen des Gebäudeprogramms Teil B (Förderung erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik) wurden im Berichtsjahr 2016 über die kantonalen Förderprogramme 13 Prozent weniger Förderbeiträge ausbezahlt als im Vorjahr (2015). Im langjährigen Rückblick (2001 bis 2016) lagen die Auszahlungen 2016 mit mehr als CHF 100 Mio. aber nach wie vor auf hohem Niveau. Basierend auf den ausbezahlten Förderbeiträgen von CHF 103 Mio. konnten 2016 Einsparungen von schätzungsweise 8‘800 GWh Energie und rund 1,60 Mio. Tonnen CO2 erzielt werden (über die Lebensdauer der Massnahmen gerechnet).

Thomas Jud, stv. Leiter Gebäude beim BFE

 

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