Bei der Diskussion über einen möglichen Standort für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle steht meist das Thema Sicherheit für Mensch und Umwelt im Vordergrund. Dass dies wichtig ist, ist unbestritten: Das Kernenergiegesetz legt fest, dass die Bewilligung für eine solche Anlage nur erteilt werden darf, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch radioaktive Strahlung gewährleistet ist.
Wir können also davon ausgehen, dass die Sicherheit der Standortregion durch ein Tiefenlager nicht beeinträchtigt würde. Gäbe es andere Auswirkungen, die bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb eines Tiefenlagers berücksichtigt werden sollten? Neben möglichen Auswirkungen auf die Umwelt wie Lärm oder Landverbrauch muss auch mit Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft gerechnet werden.
Daher wird das BFE für die voraussichtlich 2019 beginnende Etappe 3 des Sachplanverfahrens einerseits ein Monitoring der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen geologischer Tiefenlager und des Standortauswahlverfahrens im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager aufbauen, und andererseits für bestimmte Fragestellungen sogenannte vertiefte Untersuchungen (VU) in dieser Etappe durchführen. Die entsprechenden Konzepte (Monitoringkonzept und Konzept VU ) wurden 2016 in Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und -regionen fertiggestellt. Sie sind auf der BFE-Webseite verfügbar (unter dem Titel „Raumplanung und Umwelt“).
Niklaus Schranz, Fachspezialist Projekte Tiefenlager
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