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Energiestrategie 2050: Verordnungsrevisionen in Vernehmlassung


Das Parlament hat im Herbst 2016 das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 beschlossen. Dieses umfasst eine Totalrevision des Energiegesetzes sowie Teilrevisionen elf weiterer Bundesgesetze, insbesondere des CO2-Gesetzes, des Stromversorgungsgesetzes und des Kernenergiegesetzes. Wie üblich bringen diese Gesetzesänderungen Anpassungen auf Verordnungsstufe mit sich. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat diese vorbereitet; der Bundesrat hat am 1. Februar 2017 das Vernehmlassungsverfahren dazu eröffnet. Stellungnahmen zu den Vernehmlassungsunterlagen können bis am 8. Mai 2017 eingereicht werden.

Das Verordnungspaket enthält Revisionen von sieben Verordnungen. Die geltende Energieverordnung wird auf drei separate Verordnungen aufgeteilt – im Bestreben, die einzelnen Erlasse schlanker und leserfreundlicher zu gestalten. Die Verordnungsentwürfe konkretisieren die vom Parlament beschlossenen Bestimmungen auf Gesetzesebene. Die wichtigsten Neuerungen sind in einem Faktenblatt des Bundesamtes für Energie zusammengefasst

Gegen die Gesetzesvorlage wurde das Referendum ergriffen, die Referendumsabstimmung findet am 21. Mai 2017 statt. Falls sich das Stimmvolk für das erste Massnahmenpaket ausspricht, soll dieses auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, muss das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsänderungen noch vor der Referendumsabstimmung gestartet werden. Zudem schafft der Bundesrat damit Transparenz darüber, wie er das revidierte Gesetz umzusetzen gedenkt. Lehnt das Stimmvolk die Gesetzesvorlage ab, werden die Arbeiten an den Verordnungsanpassungen umgehend eingestellt.

Nico Häusler, Fachspezialist Bundesrat- und Parlamentsgeschäfte, BFE

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