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Gebäudeprogramm mit Anpassungen im neuen Jahr


Im neuen Jahr 2017 präsentiert sich das Gebäudeprogramm in neuem Gewand: Die Kantone sind neu vollumfänglich für die Förderung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle sowie für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung zuständig. So können die Kantone ihre Förderangebote noch gezielter auf ihre Region ausrichten. Die Finanzierung erfolgt wie bis anhin aus kantonalen Fördermittel und über Einnahmen aus der CO2-Abgabe. Diese zahlt der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen aus.

Die bisherige Zweiteilung in einen nationalen, zentral gesteuerten Teil A zur Förderung der Modernisierung der Gebäudehülle und in einen kantonalen Teil B zur Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Abwärmenutzung und der Optimierung der Gebäudetechnik wird aufgehoben. Künftig zahlt der Bund den Kantonen die zweckgebundenen Mittel aus der CO2-Abgabe ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen aus. Um Globalbeiträge zu erhalten, müssen die Kantone über Programme zur Förderung energetischer Gebäudehüllensanierungen und zum Ersatz ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen oder Ölheizungen verfügen, die auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015).

Mit der wirkungsabhängigen Vergabe der Globalbeiträge an die Kantone sowie der Zusammenlegung der beiden Programmteile können die Fördermittel effizient, nachfrageorientiert und kantonsspezifisch eingesetzt werden. Nicht verwendete finanzielle Mittel werden künftig an die Bevölkerung rückverteilt. Das Gebäude (d.h. Gebäudehülle und Gebäudetechnik) wird vermehrt als ganzes System betrachtet, weshalb neue Voraussetzungen zur Förderung ins Gebäudeprogramm aufgenommen wurden.

Möchten Sie sich näher über das Programm informieren oder in Ihrem Kanton ein Förderungsgesuch einreichen? Dann besuchen Sie die Webseite des Gebäudeprogramms: www.dasgebäudeprogramm.ch

Roger Nufer, Fachspezialist Gebäude, BFE

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