Das Parlament hat am 30. September 2016 das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 mit klarer Mehrheit in beiden Kammern verabschiedet. Das Gesetzespaket umfasst unter anderem die Totalrevision des Energiegesetzes sowie die Teilrevisionen des Kernenergie- und CO2-Gesetzes.
Da sich die vom Parlament beschlossenen Änderungen auf die Gesetzesebene beschränken, unterstehen sie nicht dem obligatorischen Referendum – eine Volksabstimmung findet also nicht zwingend statt. Es besteht aber die Möglichkeit, das fakultative Referendum gegen den Parlamentsentscheid zu ergreifen und somit eine Volksabstimmung zu verlangen. Dafür werden 50‘000 Unterschriften von in der Schweiz stimmberechtigten Personen benötigt. Diese Unterschriften müssen innert 100 Tagen nach der amtlichen Publikation des Erlasstextes bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Im vorliegenden Fall läuft diese Frist am 19. Januar 2017 ab. Kommt das Referendum zustande, kann eine Volksabstimmung frühestens am 21. Mai 2017 stattfinden.
Wichtig für die Stimmberechtigten zu wissen ist, worum es beim Referendum beziehungsweise einer allfälligen Volksabstimmung genau geht. Wer in diesen Tagen einen Unterschriftenbogen mit dem Titel „gegen das Energiegesetz“ oder „gegen die Energiestrategie 2050“ unterschreibt, verlangt eine Volksabstimmung gegen das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050. Kommt das Referendum zustande, werden die Stimmberechtigten über den Erlasstext abstimmen, wie er im Bundesblatt publiziert ist. Der Bundesrat wird dann die Aufgabe haben, die Stimmberechtigten umfassend und verständlich über die Abstimmungsvorlage zu informieren. Das Bundesamt für Energie wird ihn dabei in fachlicher Hinsicht unterstützen; aktuelle Informationen sind bereits jetzt auf seiner Webseite abrufbar.
Wie der Name sagt, ist das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 der erste Schritt auf einem noch langen Weg hin zur Erreichung der angestrebten energiepolitischen Ziele für das Jahr 2050. Jede Etappe folgt den demokratischen Spielregeln: Das Parlament berät und beschliesst jeden Schritt separat, den Stimmberechtigten steht jeweils die Möglichkeit offen, das Referendum zu ergreifen. Und im Falle einer Verfassungsänderung – wie etwa für das vom Bundesrat vorgeschlagene Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich, das bis jetzt noch nicht im Parlament behandelt wurde – ist die Mitbestimmung von Volk und Ständen dank obligatorischen Referendums sogar garantiert.
Nico Häusler, BFE-Fachspezialist Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte
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