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Beste Rahmenbedingungen für die Wasserkraft

Gewichtsmauer

Angesichts der aktuellen Stimmung in der Energiewirtschaft, insbesondere in Bezug auf die Wasserkraft, mag der Titel gewagt erscheinen, kann aber in zweifacher Weise verstanden werden. Zum einen kann man sich die Frage stellen, wie die aktuellen Rahmenbedingungen für die Wasserkraft in der Schweiz sind. Zum anderen interessiert, wie sich diese Rahmenbedingungen verändern werden.

Wenn für einmal das Thema der Rentabilität ausgeblendet wird, besitzt die Schweizer Wasserkraft hervorragende Rahmenbedingungen. Die naturräumlichen Voraussetzungen, mit über das Jahr relativ gleichmässig anfallenden Niederschlägen, den Abfluss dämpfenden Alpenrandseen sowie einer für den Bau von Speicherkraftwerken gut geeigneten Topographie, führen einer Vielzahl von guten Standorten für Wasserkraftwerke in der Schweiz.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Konzessionäre als gut einzuschätzen. Das bald hundertjährige Wasserrechtsgesetz schafft stabile Bedingungen für den Bau und Betrieb der Wasserkraftwerke, für deren Bau grosse Investitionen notwendig sind. Die maximale Konzessionsdauer von 80 Jahren, die oft ausgeschöpft wird, ist im internationalen Vergleich grosszügig bemessen. Inhaber von Wasserrechten geniessen durch die Rechtsform der wohlerworbenen Rechte einen besonderen Schutz. Durch das regional (Kantone) oder sogar lokal (Gemeinden) verankerte Verfügungsrecht über die Wasserkraft können bei Verleihungen die oft sehr individuellen Verhältnisse berücksichtigt werden.

Gleichzeitig steigt damit auch die lokale Akzeptanz der Wasserkraft, welche als erneuerbare Energiequelle insgesamt ein gutes Image hat. Zu guter Letzt sind unter den guten Rahmenbedingungen auch das Förderregime der kostendeckenden Einspeisevergütung, sowie die Entschädigung von Wasserkraftwerken bei der ökologischen Sanierung hervorzuheben. All diese Punkte haben dazu geführt, dass in der Schweiz der Ausbaugrad der Wasserkraft mit einer mittleren erwarteten Jahresproduktion von 36.2 TWh und einer installierten Leistung von 13.8 GW sehr hoch ist.

Diese positiven Rahmenbedingungen der Wasserkraft treten momentan jedoch angesichts der wirtschaftlich schwierigen Situation einiger Betreiber von Wasserkraftanlagen in den Hintergrund. Ein Grossteil der Wasserkraftwerke kann gegenüber den stark gefallenen Marktpreisen nicht mehr seine Vollkosten decken.

Das hat dazu geführt, dass die Wasserkraft im Laufe der parlamentarischen Debatte um die Energiestrategie 2050 deutlich mehr Raum gewonnen hat. Als das Paket 2012 auf die Reise geschickt wurde, ist man wie selbstverständlich von einem festen Wasserkraftsockel ausgegangen, zu dem noch durch weitere Ausbauten und Optimierungen ein Zubau erfolgen sollte. Um dafür bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, wurde im Gesetzesentwurf u.a. das nationale Interesse auf erneuerbare Energien ausgeweitet und das Förderregime für Kleinwasserkraft fortgeführt sowie ein Produktionsziel für Wasserkraft festgelegt.

Erst 2014 ist zu diesen Bestimmungen noch der Investitionsbeitrag für Zubau bei der Grosswasserkraft dazugekommen und erst im Laufe des vergangenen Jahres auch eine Unterstützung für bestehende unrentable Wasserkraftwerke. Diese Bestimmungen gehen nicht jedem weit genug und so stehen Forderungen nach weiteren die Wasserkraft unterstützenden Regelungen, z.B. über neue Marktregime im Raum.

Das nächste grosse Thema für die Wasserkraft, nach der Energiestrategie 2050, ist erst einmal die Regelung des Wasserzinsregimes für die Zeit nach 2019. Der Wasserzins ist einerseits ein wichtiger Kostenblock bei Wasserkraftwerken und andererseits eine wichtige Einnahmequelle für das konzedierende Gemeinwesen. Momentan wird für ein neues Regime an eine Flexibilisierung gedacht, bei der der Wasserzins in schlechten Marktpreisphasen sinkt und die Betreiber entlastet werden, während in Markthochphasen das Gemeinwesen über den gestiegenen Wasserzins auch von den hohen Preisen profitieren soll. Für eine gewisse Planbarkeit soll dabei ein Sockelbetrag sorgen, der beim Wasserzins in jedem Fall beansprucht werden kann.

Es ist zu sehen, dass auch in Zukunft weiter an den Rahmenbedingungen der Wasserkraft gefeilt wird. Diese sollen natürlich positiv sein, müssen aber auch anderen Anspruchsgruppen gerecht werden.

Christian Dupraz, Sektionsleiter Wasserkraft BFE

PS: Morgen Donnerstag wird „Wasserkraft im Wettbewerb“ Thema am Forum der Powertage sein.

Bildlegende: Der Räterichsbodensee im Grimselgebiet (Quelle: Schweizer Luftwaffe)

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