Letztes Jahr teilte das BFE mit, dass die Standortsuche für geologische Tiefenlager länger dauern wird als ursprünglich geplant. Diesen Herbst wurde ausserdem bekannt, dass die Nagra Unterlagen zu technischen Berichten nachreichen muss, was wiederum zu Verzögerungen führt. Umso wichtiger ist es, dass der Bund trotz der langen Zeithorizonte die Fragen der ferneren Zukunft nicht aus den Augen verliert und auch an übergeordnete und weitergefasste Themen denkt. Diese Aufgabe nimmt die «Agneb» wahr, die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung.
In den vergangenen Monaten hat sich die Agneb beispielsweise mit den Konsequenzen der sogenannten Freigrenzen, welche in der revidierten Strahlenschutzverordnung tiefer festgelegt werden sollen, auseinandergesetzt. Diese Freigrenzen legen den Wert für die Aktivität eines Stoffes fest, unter welchem dieser nicht mehr als radioaktiver Abfall entsorgt werden muss. Je tiefer eine Freigrenze liegt, desto länger muss ein radioaktiver Stoff also abklingen bzw. zerfallen. Durch die tieferen Freigrenzen nimmt die Menge der radioaktiven Abfälle zu, insbesondere jene der metallhaltigen Stilllegungsabfälle. Eine von der Agneb eingesetzte Untergruppe, die die Vor- und Nachteile einer verlängerten Zwischenlagerung von bis zu 100 Jahren betrachtete, kam jedoch zum Schluss, dass sich das höhere Abfallvolumen durch eine Abklinglagerung von 30 Jahren fast kompensieren lässt. Eine Abklinglagerung von mehr als 30 Jahren würde die Abfallmenge nicht mehr wesentlich reduzieren. Daher macht es Sinn, die schon heute in der Strahlenschutzverordnung vorgesehene Abklinglagerung von 30 Jahren bei Stilllegungsprojekten konsequent einzuplanen. Dies besagt der Abschlussbericht der Untergruppe. Über die weiteren Arbeiten der Agneb, ihrer Mitglieder und anderer Entsorgungsakteure im Jahr 2014 gibt der Jahresbericht der Agneb Auskunft.
Dr. José Rodriguez, Bundesamt für Energie, Sekretär Agneb
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