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Abgeltungen für Tiefenlager: Sprechen wir über Geld!


Sprechen wir über Geld! – auch wenn das in der Schweiz oft nicht getan wird. Im Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager ist es aber wichtig, dass auch die finanziellen Aspekte transparent diskutiert werden. Deshalb sieht der «Sachplan geologische Tiefenlager (SGT)» vor, dass die Festlegung von finanziellen Abgeltungen nicht losgelöst vom Auswahlverfahren verläuft. Er legt fest, dass allfällige Abgeltungen in der nächsten, dritten Etappe des Verfahrens von Standortkanton und -region zusammen mit den Entsorgungspflichtigen geregelt werden.

Der Nationalrat wollte es genauer wissen und hat dem Bundesrat Fragen zu den Auswirkungen eines Tiefenlagers und zu den Abgeltungen gestellt. Nun liegt der Bericht des Bundesrats vor. Er zeigt, dass der SGT Abgeltungen sowie Kompensationsmassnahmen vorsieht, die in anderen Infrastrukturbereichen unbekannt sind. Es gibt keine nicht-nuklearen Anlagen von nationaler Bedeutung, bei denen Abgeltungen ausbezahlt werden oder vorgesehen sind. Bei bestehenden nuklearen Anlagen wie den KKWs wurden Regelungen auf Verhandlungsbasis getroffen. Auch im Sachplanverfahren soll eine Lösung auf vertraglicher Basis gefunden werden.

Geprüft wird im Postulatsbericht zudem, ob es über die im SGT vorgesehenen Massnahmen hinaus eine gesetzliche Regelung für die Abgeltungen braucht. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine solche kaum zum anspruchsvollen Aushandlungsprozess von Abgeltungen beitragen könnte. Stattdessen wird das BFE noch in der laufenden Etappe 2 unter Einbezug der Kantone, Regionen und Entsorgungspflichtigen einen Leitfaden zu den Aushandlungen erarbeiten.

Wir kommen nicht umhin, über Geld zu sprechen. Machen wir es wie alles im Auswahlverfahren: Transparent und unter Einbezug der Betroffenen.

Michael Aebersold, Leiter Entsorgung radioaktive Abfälle

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