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Stellungnahmen zur Vernehmlassung Strategie Stromnetze


Von Ende November 2014 bis Mitte März 2015 dauerte die Vernehmlassung zur Strategie Stromnetze. Die Vorlage sieht Änderungen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes vor, welche die Rahmenbedingungen für die bedarfs- und zeitgerechte Entwicklung der schweizerischen Stromnetze schaffen sollen. Das Bundesamt für Energie hat nun alle Stellungnahmen, die dazu eingegangen sind, im Internet publiziert .

Das Interesse war gross: Insgesamt sind 134 Stellungnahmen (1‘153 Seiten) eingetroffen, 90 davon inklusive ausgefülltem Fragekatalog. Eine Mehrheit unterstützt die Vorlage in den Grundsätzen, bringt jedoch Einwände vor: So wurden gesamthaft 420 Anträge eingebracht. Zum Vergleich: Zur Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Strommarktöffnung gingen 209 Stellungnahmen ein, 459 Stellungnahmen waren es zur Energiestrategie 2050.

Mit der Strategie Stromnetze sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden: Ein sogenannter Szenariorahmen soll eine transparente Grundlage der Netzplanung schaffen, die breit abgestützt ist. Netzbetreiber und Behörden sollen verpflichtet werden, die Planung zu koordinieren und Netzprojekte abzustimmen. Es soll Vorgaben geben, wann eine Leitung in den Boden verlegt oder als Freileitung realisiert werden kann. Die Bewilligungsverfahren sollen optimiert werden, und schliesslich soll der Bund die Öffentlichkeit vermehrt über die wichtigen nationalen Aspekte der Netzentwicklung und die Möglichkeiten zur Mitwirkung in den Verfahren informieren. Die Kantone ihrerseits sollen zukünftig über die wichtigen regionalen Aspekte der Netzentwicklung in ihrem Kantonsgebiet informieren. Es ist an den Netzbetreibern, diese zu begründen und über den Stand der Projekte sowie deren Bedeutung für die Stromversorgung aufzuklären.

Die Elektrizitätswirtschaft begrüsst in weiten Teilen die Vorlage. Wirtschaftsverbände und einzelne politische Parteien warnen vor zu viel Regulierung. Umweltverbände kritisieren, dass dem Übertragungsnetz grundsätzlich ein nationales Interesse zugesprochen werden soll.

Die Vorlage wird nun aufgrund der Vernehmlassungsresultate bereinigt und danach die Botschaft erarbeitet, die der Bundesrat voraussichtlich in der ersten Hälfte 2016 zuhanden des Parlaments verabschieden wird.

Martin Michel, Fachspezialist Netze

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