Nebst den im ordentlichen Sessionsprogramm traktandierten Geschäften, haben Parlamentarier auch die Möglichkeit, während der Debatte weitere Themen auf die Traktandenliste zu setzen. Ein solches Instrument bildet die dringliche Interpellation, mit der Auskunft über Angelegenheiten des Bundes verlangt werden kann. Ständerat Roberto Zanetti nutzte dieses in der ersten Sessionswoche und reichte die dringliche Interpellation 15.3014 „Rasche und ratenweise Rückerstattung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) an stromintensive Unternehmen“ ein.
Ständerat Zanetti und 30 Mitunterzeichnende wollten vom Bundesrat wissen, ob er allenfalls bereit sei, die Rückerstattung der KEV an stromintensive Unternehmen statt wie bisher einmal jährlich, in periodischen Teilzahlungen, monatlich oder vierteljährlich vorzunehmen.
Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass im Rahmen der laufenden Änderungen der Energieverordnung bereits eine raschere und ratenweise Rückerstattung des Netzzuschlags vorgeschlagen werde. In der Anhörung, die vom 18. November bis 6. Februar dauerte, wurde eine quartalsweise Rückerstattung vorgeschlagen (Zusatzbemerkung: Die Ergebnisse der Anhörung werden ausgewertet und Optimierungsmöglichkeiten in diesem Themenbereich werden weiter geprüft).
Der Bundesrat erklärt in seiner Antwort auch, dass er bereit sei, die Arbeiten zur Revision der Energieversorgung zu beschleunigen, und ein Inkrafttreten auf den 1. Juni 2015 plane.
Die Diskussion zur dringlichen Interpellation findet voraussichtlich am Mittwoch, 18. März statt.
Cédric Thuner, Hochschulpraktikant Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte
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