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2015 bringt einige Änderungen


Ab dem 1. Januar gelten nicht nur die in der Silvesternacht gemachten persönlichen Vorsätze, sondern auch neue gesetzliche Vorschriften. Nachfolgend ein Überblick der wichtigsten Änderungen im Energiebereich:

Kernkraftwerkbetreiber zahlen höhere Jahresbeiträge in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung beschlossen, mit der die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge, welche die Betreiber in die Fonds einzahlen müssen, angepasst werden. Zudem wird ab 2015 neu ein Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Diese Revision tritt am 1. Januar 2015 in Kraft, die neuen Jahresbeiträge werden von der Kommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds festgelegt.

Zuschlag für erneuerbaren Strom und Gewässersanierungen steigt 2015 auf 1,1 Rappen pro Kilowattstunde
Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 1. Januar 2015 einen Zuschlag von 1,1 Rappen pro Kilowattstunde statt 0,6 Rappen/kWh wie bisher. Die Belastung durch den Netzzuschlag für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 5`000 kWh steigt damit um 25 Franken auf 55 Franken pro Jahr (2014: 30 Franken). Diese Erhöhung hatte der Bundesrat am 25. Juni 2014 in einer Revision der Energieverordnung beschlossen.

Strengere Vorschriften für Elektrogeräte
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 in einer Revision der Energieverordnung neue und strengere Effizienzvorschriften für verschiedene Elektrogeräte und eine obligatorische Energieetikette für Kaffeemaschinen und Reifen eingeführt. Die revidierte Energieverordnung trat zwar schon am 1. August 2014 in Kraft, die neuen Vorschriften gelten jedoch erst ab 1. Januar 2015. Somit hatten Produzenten, Importeure und Händler Zeit, sich darauf einzustellen. Bei den meisten Gerätekategorien werden die gleichen Effizienzanforderungen übernommen wie sie in der EU gelten. Abweichungen von diesem Grundsatz gibt es bei den Backöfen, für die in der Schweiz seit 2010 strengere Vorschriften als in der EU gelten. Eine weitere Abweichung zur EU gilt für die Energieetikette für Kaffeemaschinen, die in der Schweiz ab 2015 obligatorisch eingeführt wird. In der EU bestehen dafür noch keine Vorschriften.

Tiefere Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen ab 1. April und 1. Oktober 2015
Die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sowie die Ansätze der Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober 2015 gesenkt. Dies hat der Bundesrat am 5. November 2014 in einer Revision der Energieverordnung beschlossen.

Neuwagen dürfen ab 2015 nicht mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen
Ab 2015 dürfen Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, durchschnittlich nicht mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Andernfalls wird eine Sanktionsabgabe fällig. Dies legt das revidierte CO2-Gesetz fest, das seit 1. Mai 2012 in Kraft ist und seit 1. Juli 2012 vollzogen wird.

Cédric Thuner, Hochschulpraktikant Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte

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