Stromversorgung: In der Sommersession ist wieder der Ständerat am Zug.
Eine sichere Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien: Das regelt das entsprechende Bundesgesetz (Mantelerlass). Nach dem Nationalrat in der Frühlingssession ist in der Sommersession nun der Ständerat wieder am Zug. Energeiaplus mit einer Vorschau auf die energiepolitischen Hauptthemen in den beiden eidgenössischen Räten.
Der Nationalrat hat sich in mehreren Punkten gegen den Ständerat gestellt, der die Vorlage im letzten September als Erstrat beraten hatte. Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen unter anderem beim Umweltschutz und den Restwassermengen. Die Energiekommission des Ständerates (UREK-S) spricht sich im Vorfeld dafür aus, dass die Restwasserbestimmungen weiter uneingeschränkt gelten sollen. Im Gegenzug dazu schlägt sie vor, dass Gebiete bestimmt werden, in denen die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang gegenüber anderen Interessen hat. Des Weiteren spricht sie sich dafür aus, dass Parkplätze mit Solarelementen überdacht werden. Eine umfassende Solarpflicht für sämtliche Neubauten lehnt sie aber ab.
Der Mantelerlass umfasst unter anderem:
- höhere Ausbauziele und Fördermassnahmen für erneuerbare Energien
- Bestimmungen für die Vereinbarkeit von Stromproduktion und Umweltschutz
- Anreize für mehr Energieeffizienz
- Regeln für mehr Innovationen im Verteilnetz
- die Schaffung einer Stromreserve für die kritischen Wintermonate
Der Ständerat berät zudem in der Sommersession die Windenergieoffensive. Windenergie-Projekte im nationalen Interesse sollen in einem beschleunigten Verfahren realisiert werden können, dies bis eine zusätzliche Leistung von 600 MW installiert ist. Die UREK-S spricht sich einstimmig für die schnelle Umsetzung weit fortgeschrittener Windenergieprojekte aus – unter der Bedingung, dass die Standortgemeinden den Projekten in einer früheren Planungsphase bereits zugestimmt haben. Kantonale Kompetenzen für die Planung von Windenergieprojekten sollen in jedem Fall respektiert werden.
Im Nationalrat wird eine Motion von Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) behandelt, die den Bundesrat beauftragt, die volkswirtschaftlichen Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft ausgehen, mit gesetzlichen Massnahmen rasch und wirksam einzugrenzen. Der Bundesrat selbst begrüsst die Motion, im Ständerat wurde sie bereits angenommen.
Weiter behandelt der Nationalrat folgende Vorstösse:
Eine Motion von Isabelle Pasquier-Eichenberger (Grüne/GE) möchte den Bundesrat beauftragen, einen Zielwert für die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Lastwagen einzuführen und somit die EU-Regelungen in diesem Bereich zu befolgen.
Parallel dazu stellt die Motion von Franziska Ryser (Grüne/SG) die Forderung, die Grenzwerte für CO2-Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen an die europäischen Grenzwerte zu koppeln.
Franziska Ryser (Grüne/SG) verlangt per Postulat zudem, dass der Bundesrat prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine öffentlich-rechtliche Klimabank die Finanzierung energetischer Sanierungen vereinfachen könnte.
Erich Hess (SVP/BE) verlangt in seinem Vorstoss, Artikel 12a des Kernenergiegesetzes zu streichen und den Bau neuer Kernkraftwerke zuzulassen. Die SVP-Fraktion hat ebenfalls eine Motion eingereicht, die den Bundesrat auffordert, alle Massnahmen und gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, um den wirtschaftlichen und sicheren Langzeitbetrieb der bestehenden Schweizer Kernkraftwerke zu ermöglichen.
Traktandiert ist weiter der Vorstoss der UREK-N, der den Wechsel auf moderne Heizsysteme vereinfachen will.
Die Mitte-Fraktion fordert in einem Vorstoss, dass der Bundesrat technische Vereinbarungen mit der EU abschliesst. So soll die Netzsicherheit gewährleistet bleiben.
Marco Wyss, Hochschulpraktikant, Bundesamt für Energie
Bild: Parlamentsdienste / Rob Lewis / Aufnahme 15. März 2023
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