Das gilt es zu beachten beim Ersatz der Gasheizung
Das Bundesamt für Energie erreichen viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürger. In unserer Rubrik «Liebes BFE» greifen wir das Anliegen von Herrn O. aus A. auf. Er hat sich gefragt, warum für die Ausserbetriebnahme seiner Gasleitung Kosten anfallen.
Eine Gasheizung hat das Haus von Herrn O. bisher geheizt. Nun will er auf eine erneuerbare Heizung umsteigen. Er hat sich beraten lassen, Offerten eingeholt und gerechnet. Überrascht war er, dass zusätzliche Kosten anfallen für das Abtrennen seiner Gasleitung vom Gasnetz, da er ja etwas fürs Klima tue, wenn er von Gas auf ein erneuerbares System umstelle. Und er wollte wissen, ob das korrekt sei.
Für die Gasanschlussleitung von der Parzellengrenzen bis ins Haus ist die Hauseigentümerschaft zuständig. Sie muss für den Unterhalt dieser Leitung sorgen. So muss zum Beispiel in dicht bebautem Gebiet aus Sicherheitsgründen alle zwei Jahre kontrolliert werden, ob die Versorgungs- und Anschlussleitungen dicht sind. So sehen es die Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) vor.
Wenn nun eine Gasheizung ausser Betrieb genommen wird, muss der Hauseigentümer in jedem Fall den lokalen Gasnetzbetreiber informieren, damit die Zähler und die Inneninstallation demontiert oder die Leitung beim Hauseintritt plombiert werden. Man kann also nicht einfach den Gashahn zudrehen und gut ist. Denn so steht die Leitung nach wie vor unter Druck. Erst eine physikalisch abgetrennte oder abgekappte Gasleitung gilt als sicher und muss nicht mehr regelmässig kontrolliert werden.
Sämtliche Unterhaltskosten muss die Eigentümerschaft tragen, also auch die Kosten für den Rückbau des Anschlusses. Die Kosten sind je nach Gasversorger unterschiedlich hoch. Wird der Gasanschluss lediglich plombiert, muss er indes wiederum aus Sicherheitsgründen alle fünf Jahre kontrolliert werden. In diesem Fall wird eine Jahresgebühr erhoben.
Im Stadtrat der Zürcher Gemeinde Schlieren haben diese Kosten kürzlich zu reden gegeben. Ein Stadtrat forderte laut Limmattaler Zeitung, dass die Stadt künftig die Kosten für den Rückbau der alten Gasheizung übernehmen sollte. Schliesslich liege es im Interesse einer mit dem Energiestadt-Gold-Label ausgezeichneten Stadt, dass möglichst viele Einwohner auf eine sauberere Technologie umsteigen. Und er monierte weiter, dass die Gebühren teilweise höher ausfielen als die Subventionen, die die Umstiegswilligen vom Staat als Belohnung für das Umsatteln auf eine ökologische Heiztechnologie bekämen.
Der Stadtrat lehnt das Anliegen ab, weil so einseitig Gaskonsumentinnen und -konsumenten gegenüber Nicht-Gasbezügern begünstigt würden. Und er appelliert an die Heizungsinstallationsbetriebe. Diese müssten ihre Kundinnen und Kunden informieren, dass für die Stilllegung zusätzliche Kosten anfallen würden.
Wichtig beim Heizungsersatz:
Informieren Sie sich, welches Heizsystem für Ihre Liegenschaft geeignet ist. Nutzen Sie dafür die Gratis-Beratung der Impulsberaterinnen und -berater, die das Programm «erneuerbar heizen» anbietet.
Der Heizkostenrechner von EnergieSchweiz zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und auch, wieviel CO2 Sie einsparen.
Informationen punkto Fördermittel finden Sie auf der Homepage des Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Symbolbild: shutterstock; Stock Photo ID: 637786165; Yevhen Prozhyrko
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