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Gemeinsame Stellungnahme von BFE und ElCom zur Revision des EU-Netzwerkcodes CACM


Im Rahmen des Clean Energy Packages hat die EU die Vorgabe eingeführt, dass Übertragungsnetzbetreiber bis 2025 mindestens 70% der relevanten Stromnetzkapazitäten dem grenzüberschreitenden Handel zur Verfügung stellen müssen. Nicht geregelt ist dabei allerdings, wie Drittstaaten wie die Schweiz im 70%-Kriterium berücksichtigt werden sollen. Das Bundesamt für Energie (BFE) und die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) haben nun in einer gemeinsamen Stellungnahme die EU-Kommission aufgefordert, dies in der bevorstehenden Revision des Netzwerkcodes Capacity Allocation and Congestion Management (CACM) explizit zu regeln.

Entwicklung der EU-Strommarktregeln
Die EU hat ihren Strombinnenmarkt seit den 1990er Jahren über vier Strombinnenmarktpakete mit gemeinsamen Regeln zur Produktion, Übertragung, Verteilung und Handel von Strom und europäischen Institutionen schrittweise aufgebaut und integriert. Das 4. Binnenmarktpaket – das Clean Energy Package – ist 2020 in Kraft getreten. Es soll die Marktintegration weitgehend fertigstellen sowie die Wende zu einem nachhaltigen und dekarbonisierten Stromsystem ermöglichen.

Mit dem 3. Binnenmarktpaket von 2009 wurden unter anderem die sogenannten Netzwerkcodes eingeführt. Netzwerkcodes sind gemeinsame, detaillierte Vorschriften zu Systembetrieb, Anschluss ans Stromnetz und Ausgestaltung des Strommarkts, die als Verordnungen von der EU-Kommission erlassen werden. Der Netzwerkcode zu Kapazitätsallokation und Engpassmanagement (Capacity Allocation and Congestion Management, CACM) wurde 2015 verabschiedet. Er regelt die Vergabe der grenzüberschreitenden Stromkapazitäten – ein wesentliches Element für den europäischen Stromhandel. Der Netzwerkcode CACM wird in der EU zurzeit revidiert, um darin die Bestimmungen des Clean Energy Packages zu berücksichtigen.

Vergabe der Grenzkapazitäten im EU-Strommarkt
Mit der überarbeiteten EU-Strommarkverordnung (EU/2019/943) im Rahmen des Clean Energy Packages hat die EU die Vorgabe eingeführt, dass Übertragungsnetzbetreiber bis 2025 mindestens 70% der relevanten Stromnetzkapazitäten dem grenzüberschreitenden Handel zur Verfügung stellen müssen. Dies soll den europäischen Stromhandel optimieren und ist eine Voraussetzung dafür, dass künftig beispielsweise Windenergie aus der Nordsee im Winter die Versorgung in Italien sicherstellt oder dass Solarstrom aus Italien im Frühling das Stromnetz von Deutschland stabilisiert. Die restlichen 30% können für nationale Stromflüsse, ungeplante Flüsse und Sicherheitsmargen verwendet werden.

Weder die Strommarktverordnung von 2019 noch der CACM von 2015 regeln aktuell, wie EU-Mitgliedsstaaten Grenzkapazitäten gegenüber Drittstaaten wie die Schweiz im 70%-Kriterium berücksichtigen sollen.

Die Schweiz ist heute mit 41 Grenzleitungen physikalisch eng in das europäische Stromsystem eingebunden. Vom Stromhandel im integrierten EU-Strombinnenmarkt bleibt die Schweiz ohne Stromabkommen bis auf weiteres ausgeschlossen. Wenn  die EU den Strombinnenmarkt ohne Rücksicht auf das Schweizer Stromnetz optimiert, birgt dies Risiken. Einerseits könnten sich Nachbarstaaten künftig gezwungen sehen, kommerzielle Grenzkapazitäten Richtung Schweiz zu limitieren, was die Importfähigkeit der Schweiz reduziert. Andererseits können durch den Stromhandel ausgelöste, ungeplante Ringflüsse (Loop Flows) zunehmen, was die Netzstabilität gefährdet. Die vom BFE in Auftrag gegebene und im September 2021 veröffentlichte Studie von Frontier Economics (Zusammenfassung der Studie) beschreibt das Problem im Detail.

Für die Schweiz, als Teil des europäischen Stromsystems, ist die Frage zu wichtig, als dass sie weiterhin ohne Grundlage im EU-Recht bleiben sollte. Auch für unsere direkten Nachbarstaaten ist die Frage bedeutsam. BFE und ElCom fordern die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme zur Revision des CACM deshalb auf, die Berücksichtigung von Drittstaaten im 70%-Kriterium im CACM zu regeln. Umgesetzt werden soll dies über privatrechtliche Vereinbarungen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber mit der Schweizer Netzbetreiberin Swissgrid, die im Grundsatz von den Stromregulatoren (in der Schweiz die ElCom) geprüft werden sollen.

Solche Vereinbarungen schliesst die Swissgrid bereits heute mit benachbarten Übertagungsnetzbetreibern ab. Im Winter 2021/22 konnte eine Vereinbarung mit der Region Italy North abgeschlossen werden. Eine Vereinbarung mit Übertragungsnetzbetreibern aus 13 EU-Mitgliedsstaaten in der Region CORE wird zurzeit ausgehandelt. Die rechtliche Verankerung im CACM bietet Rechtssicherheit für alle Akteure und vereinfacht die Lösungsfindung substanziell. Sie bietet damit eine wichtige Grundlage, dass die hohe Stromversorgungssicherheit in Westeuropa weiterhin gewährleistet werden kann.

Wie geht es weiter
Die EU-Kommission hat angekündet, nach der öffentlichen Konsultation im September den Entwurf für den revidierten CACM zu veröffentlichen. Danach wird der Entwurf von Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten zusammen mit der EU-Kommission in einem technischen Komitee diskutiert und wohl gegen Ende 2022 per qualifiziertem Mehrheitsentscheid verabschiedet.

Christian Bühlmann, Botschaftsrat Energie & Galileo, Schweizer Mission bei der EU, Brüssel
Bild: Stern von Laufenburg, Swissgrid