Branche führt vorgezogene Recyclinggebühr für Wärmepumpen ein
Immer mehr Gebäude werden mit Wärmepumpen geheizt. Auch Wärmepumpen haben aber mal ausgedient und müssen entsorgt werden. Wichtig dabei: die fachgerechte Entsorgung. Denn in den Wärmepumpen hat es einerseits Material, das wieder verwertet werden kann, andererseits Stoffe, die als Sondermüll entsorgt werden müssen. Analog zu anderen Elektronikgeräten führt die Gebäudebranche nun eine vorgezogene Recyclinggebühr (VREG) für Wärmepumpen ein.
Eine Wärmepumpe kann eine Lebensdauer von bis zu 30 Jahren haben. Das hängt vom Modell und der Art der Wärmepumpe ab: Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) empfiehlt, von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahre auszugehen.
Und was macht man nun mit einer Wärmepumpe, die ausgedient hat. Gabriela Imbach von GebäudeKlima Schweiz beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Recycling von Wärmepumpen.
Was ist die VREG überhaupt?
Die Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) regelt den Umgang mit ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten. Das heisst für den Normalverbrauchenden, dass er/sie für jedes elektrische oder elektronische Gerät mit dem Kaufpreis eine vorsorgliche Recyclinggebühr bezahlt.
Die VREG ist seit dem 1. Juli 1998 in Kraft und wird derzeit revidiert. Unter anderem soll die Geräteliste erweitert werden. Neu sollen auch Wärmepumpen darauf sein.
Was passiert jetzt mit einer alten Wärmepumpe, die nicht mehr läuft? Wie wird diese entsorgt?
Bisher war es so, dass der Installateur die alte Wärmepumpe demontiert und auf die Entsorgungsstelle gebracht hat. Dort wurde eine fachgerechte Entsorgung vorgenommen. Fielen bei der Entsorgung Kosten an, verrechnete der Installateur diese dem Kunden bei der Abrechnung.
Wie ist es jetzt?
Da kommt nun die vorsorgliche Recyclinggebühr (VREG) ins Spiel. Wer eine neue Wärmepumpe kauft, bezahlt analog zu anderen Elektrogeräten wie TV oder Kühlschrank eine vorgezogene Entsorgungsgebühr. Denn: Die Wärmepumpe enthält elektrische und elektronische Teile wie ein Computer, eine Küchenwaage oder ein Mixer, der ins Fachgeschäft zurückgebracht werden kann. Ähnlich verhält es sich neu mit den Wärmepumpen. Die Recyclinggebühr stellt so sicher, dass in der Schweiz Wärmepumpen fachgerecht entsorgt werden.
Wie sieht die Lösung für die Wärmepumpen aus?
Die Lösung soll möglichst einfach und einheitlich sein. Der Installateur benachrichtigt die Recycling-Organisation «sens» und meldet, dass eine alte Wärmepumpe, mit oder ohne Kältemittel, bald möglichst abgeholt werden kann. Sens ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die die Separatsammlung und Verwertung vornimmt. Sens benachrichtigt eine autorisierte Entsorgungsfirma, welche die Wärmepumpe abholt. Der Recycler entsorgt diese fachgerecht, das heisst wieder verwendbare Teile und Materialien gehen in den Entsorgungskreislauf zurück.
Wie hoch ist diese Recyclinggebühr?
Die Entsorgungsgebühr wird nach Heizleistung (kiloWatt =kW) berechnet. Die Entsorgungsgebühr beträgt bei unter 20kW CHF 38.-. Bei einer Heizleistung über 20kW -bis und mit 50kW liegt der Preis bei CHF 85.-. Über 50kW bis und mit ? 350kW sind die Kosten bei CHF105.-.
Oder so:
Heizleistung (kW) | VREG (CHF) |
? 20kW | CHF 38.- |
> 20kW – ? 50kW | CHF 85.- |
> 50kW – ? 350kW | CHF 105.- |
> 350kW | Individuelle Lösungen |
Warum setzt man auf eine Branchenlösung, und was bedeutet dies für die Hersteller?
Die Reputation der Branche und ihrer Mitglieder als Vorreiter einer nachhaltigen Entsorgungslösung wird gestärkt. Die Lösung ist individueller und der Situation der Branche angepasst. Der Entsorgungsprozess wird gemeinsam mit Herstellern und Entsorgern erarbeitet. Die Bezahlung der VREG fliesst in einen eigenen Fonds. Die Gelder des Fonds decken dann die anfallenden Recyclingkosten der entsorgten Wärmepumpen.
Dank der Branchenlösung bestimmt die Branche selber, wie die Entsorgung ablaufen soll. Die Wärmepumpen werden dabei in ihre Bestandteile zerlegt. Wieder verwendbare Teile wie Kupfer werden wieder in den Kreislauf zurück gegeben. Kältemittel werden durch eine Fachfirma oder die Entsorgungsfirma abgesaugt, teils wieder aufbereitet und dann wieder als Kältemittel verwendet.
Mit dieser Branchenlösung wird nicht die Entsorgung von «branchenfremden» Produkten wie Kühlschränken bezahlt. Zudem können die Tarife flexibler festgelegt werden.
Damit eine Branchenlösung mit allgemeiner Verbindlichkeitserklärung (AVE) erklärt wird, ist eine hohe Marktabdeckung von 70-80% nötig. Dies bedeutet, dass sowohl Hersteller wie Lieferanten sich zu einer fachgerechten Entsorgung verpflichten.
Was bedeutet dies für die Lieferanten?
Für die Lieferanten bedeutet dies eine branchenübergreifende fachgerechte Entsorgungslösung für Wärmepumpen. Der Entsorgungsprozess ist einfach und für die HausbesitzerInnen ist es eine gerechte Lösung.
Was bedeutet dies neu für HausbesitzerInnen mit WP?
Die HausbesitzerInnen bezahlen zum Voraus eine Entsorgungsgebühr und haben Gewähr, dass die Wärmepumpe bei einem späteren Ersatz fachgerecht entsorgt werden kann. Der Entsorgungsprozess ist geordnet und bereits bezahlt.
Gabriela Imbach, GebäudeKlima Schweiz
Bild: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bei einem Einfamilienhaus im Kanton Zürich, Schweiz, Januar 2022. Alexandra Mächler, keystone-sda.
Bei Fragen zur Entsorgung von Wärmepumpenkönnen Sie sich an GebäudeKlima Schweiz wenden. Die Entsorgung von Wärmepumpen ist auch Thema an einer Info-Veranstaltung von GebäudeKlima Schweiz.
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